Heizungsersatz · Der Fahrplan
Der Heizungsersatz: sechs Schritte in der richtigen Reihenfolge
Ob Öl, Gas oder Elektro: der Weg zur Wärmepumpe ist derselbe Fahrplan, sechs Schritte vom Entscheid bis zur laufenden Anlage. Teuer wird es fast nur, wenn die Reihenfolge kippt.
Die sechs Schritte
- Ausgangslage erfassen. Heizungstyp, Alter, Verbrauch und Wärmeverteilung aufnehmen. Bei fest installierten Elektroheizungen gilt: sie werden beim geförderten Ersatz vollständig rückgebaut, und ohne Wasserverteilung kommt die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems dazu.[3]
- Kostenlose Impulsberatung nutzen. EnergieSchweiz bietet die Impulsberatung «erneuerbar heizen» kostenlos an, inklusive Einschätzung von Kosten, Steuerabzügen und Förderung. Ein neutraler Startpunkt, bevor die erste Offerte kommt.[1]
- System wählen. Luft-Wasser oder Erdsonde: die eine günstiger im Kauf, die andere im Betrieb. Im Zweifel beide Varianten offerieren lassen und über die Lebensdauer rechnen.
- Fördergesuch vor Baubeginn einreichen. Die Regel ohne Ausnahme im Gebäudeprogramm: einreichen, sobald das Konzept steht, auf jeden Fall vor Baubeginn. Bern etwa tritt auf später eingereichte Gesuche gar nicht ein.[2][4]
- Offerten auf dasselbe Pflichtenheft einholen. Jeder Anbieter erhält dieselben Angaben: Gesamtpreis inklusive Demontage, Elektroarbeiten und Inbetriebnahme, WPSM-zertifizierte Ausführung, Bewilligungs- und Lärmfragen benannt. Erst dann sind Preise vergleichbar.
- Einbau, Inbetriebnahme, Nachkontrolle. Der Umbau selbst dauert typischerweise Tage. Danach: Heizkurve einstellen, Dokumentation übernehmen, und die WPSM-Nachkontrolle im zweiten oder dritten Betriebsjahr sichert die Effizienz.[6]
Der Sonderfall Elektroheizung
Beim Ersatz einer fest installierten Elektroheizung wird die alte Anlage vollständig rückgebaut.[3] Dezentrale Geräte heissen zudem: es gibt noch keine Wasserverteilung im Haus. Für deren Erstinstallation zahlen Kantone eigene Beiträge, Bern zum Beispiel zusätzlich CHF 15'000 bei einer Energiebezugsfläche unter 250 m2,[4] der Aargau pauschal CHF 15'000 beim Ersatz dezentraler Elektro-Widerstandsheizungen.[5]
Von hier aus weiter
Die Systemfrage klärt Luft-Wasser oder Erdsonde, die Zahlen liefert die Kostenseite, die Netto-Rechnung der Rechner, und die Verfahren stehen unter Bewilligung und Lärm. Für den Ölheizungs-Fall mit Tank gibt es den eigenen Fahrplan.
Häufige Fragen zum Ablauf
Wie lange dauert der ganze Ablauf?
Der eigentliche Umbau typischerweise einige Tage. Die Planung braucht länger: Beratung, Offerten, Fördergesuch vor Baubeginn und allenfalls Bewilligungen. Wer vor der Heizsaison startet, vergleicht in Ruhe; wer beim Totalausfall handeln muss, zahlt fast immer mehr.
Was ist bei einer Elektroheizung anders?
Zwei Dinge: die bestehende fest installierte Elektroheizung wird beim geförderten Ersatz vollständig rückgebaut, und bei dezentralen Geräten ohne Wasserverteilung kommt die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems dazu. Dafür zahlen Kantone eigene Beiträge: Bern zusätzlich 15'000 Franken (EBF unter 250 m2), der Aargau pauschal 15'000 Franken beim Ersatz dezentraler Elektro-Widerstandsheizungen.
Wann reiche ich das Fördergesuch ein?
Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme; das Gebäudeprogramm formuliert es wörtlich so. Am besten sobald Konzept und Offerte stehen. Die Sätze und Nuancen Ihres Kantons stehen auf den Kantonsseiten der Förderung.
Welche Unterlagen verlangen die Kantone?
Als amtliches Beispiel verlangt St. Gallen: Offerte, Prinzipschema der Hydraulik, Bestätigung WP-Systemmodul, bei Luft-Wasser den Lärmschutznachweis und bei Erdsonden eine Berechnung nach SIA 384/6. Ein Fachbetrieb, der diese Beilagen kennt, erspart Ihnen die zweite Runde.
Quellen
- EnergieSchweiz bietet zum Heizungsersatz die kostenlose Impulsberatung «erneuerbar heizen» an, inklusive Einschätzung der Kosten sowie möglicher Steuerabzüge und Förderungen; der Heizkostenrechner zeigt Kosten und Einsparmöglichkeiten je Heizsystem. Quelle: EnergieSchweiz, Heizungsersatz. https://www.energieschweiz.ch/modernisieren/heizungsersatz (abgerufen 2026-08-10)
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
- Kanton St. Gallen, Wegleitung M10/M14 (gültig ab 01.01.2025), technische Anforderungen: für Anlagen bis 15 kWth ist ein nach Wärmepumpen-System-Modul zugelassenes Systemmodul einzusetzen; über 15 kWth ohne WPSM gelten Mindest-COP-Werte (Luft-Wasser 3.6 bei A2/W35, Sole-Wasser 4.6 bei B0/W35, Wasser-Wasser 5.6 bei W10/W35) beziehungsweise SCOP-Mindestwerte von 4.0, 4.8 und 6.2. Beim Lärmschutznachweis ist der Schallleistungspegel bei A2 einzusetzen, der Flüstermodus wird nicht berücksichtigt. Der Wärmebedarf des Gebäudes muss zu 100 Prozent durch die Wärmepumpe gedeckt werden; bivalente Systeme mit fossilen Heizungen sind nicht förderberechtigt; eine bestehende fest installierte Elektroheizung ist vollständig rückzubauen. Die gemessene Wärmeenergie geteilt durch die elektrische Energie ergibt die Jahresarbeitszahl. Das Bewilligungsverfahren ist vor der Umsetzung durchzuführen, Auskunft gibt die Bauverwaltung der Gemeinde; die Beitragszusicherung erfolgt unabhängig vom Bewilligungs- oder Meldeverfahren. Alle Erdwärmesonden benötigen im Kanton St. Gallen eine Bewilligung des Kantons; Erdkollektoren in den Gewässerschutzbereichen Au oder Ao ebenfalls. Beilagen zum Gesuch: Offerte, Prinzipschema, Bestätigung WP-Systemmodul, bei Luft/Wasser der Lärmschutznachweis, bei Sole/Wasser eine Erdwärmesondenberechnung nach SIA 384/6. Quelle: Kanton St. Gallen / Energieagentur St. Gallen, Wegleitung Wärmepumpen M10/M14 (gültig ab 01.01.2025). https://efoerderportal.sg.ch/Documents/Static/Wegleitung/WP/de-CH/Wegleitung.pdf (abgerufen 2026-08-11)
- Kanton Bern, Leitfaden Förderprogramm (Ausgabe März 2026): Ersatz einer Elektro-, Öl- oder Gasheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe CHF 6'000 (bis 15 kW), darüber CHF 4'500 plus CHF 100 pro kW (über 70 kW: CHF 3'200 plus CHF 120 pro kW); Erdwärme/Wasser oder Wasser/Wasser CHF 10'000 (bis 15 kW), darüber CHF 4'800 plus CHF 360 pro kW. Erstinstallation Wärmeverteilsystem CHF 15'000 (EBF unter 250 m2). Gesuch vor Baubeginn, auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten; Beitragszusicherung 4 Jahre gültig; massgebend maximal 50 W/m2 EBF; Beitrag maximal 35 Prozent der anrechenbaren Kosten der neuen Heizung. WPSM-Anlagezertifikat bis 15 kWth erforderlich, die Kosten übernimmt der Kanton für Gesuche ab 2024; für die Auszahlung ist bei Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK erforderlich. Quelle: Kanton Bern, Leitfaden Förderprogramm (Amt für Umwelt und Energie, WEU, März 2026). https://www.weu.be.ch/content/dam/weu/dokumente/aue/de/energiefoerderung/aue-leitfaden-de.pdf (abgerufen 2026-08-11)
- Kanton Aargau, Förderprogramm Energie: Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung werden Luft-Wasser-Wärmepumpen mit CHF 3'000 plus CHF 60 pro kWth und Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit CHF 6'000 plus CHF 180 pro kWth gefördert (bis 70 kW). Der Ersatz einer dezentralen Elektro-Widerstandsheizung wird pauschal mit CHF 15'000 unterstützt (bis 250 m2 Energiebezugsfläche); das WPSM-Zertifikat wird mit CHF 350 vergütet. Das Gesuch muss vor Baubeginn über das Gesuchsportal eingereicht werden; in ausgewiesenen Wärmeverbund-Gebieten wird eine Wärmepumpe grundsätzlich nicht gefördert. Quelle: Kanton Aargau, Merkblatt Förderung Wärmepumpen (Departement Bau, Verkehr und Umwelt). https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/bvu/energie/foerderungen/waermepumpen-foerderprogramm.pdf (abgerufen 2026-08-10)
- Alle 26 Kantone haben das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)