Anbieterwahl · Die Messlatte

Installateur wählen: das WPSM als Messlatte

Sie müssen Heizungsbau nicht selbst beurteilen können. Qualität lässt sich in die Offerte hineinschreiben: mit dem Wärmepumpen-System-Modul prüft eine neutrale Stelle, ob die Anlage hält, was der Anbieter versprochen hat.

Warum das WPSM die Abkürzung ist

Das Wärmepumpen-System-Modul ist der Qualitätsnachweis der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz: nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus; im zweiten oder dritten Betriebsjahr folgt die Nachkontrolle.[1] Alle 26 Kantone haben das WPSM als Bedingung für die Förderung des Heizungsersatzes festgelegt.[1] Damit erledigt eine Zeile in der Offerte zwei Dinge auf einmal: sie sichert das Fördergeld, und sie holt eine unabhängige Kontrolle in Ihr Projekt.

Wer das Zertifikat bezahlt

KantonWPSM-Anlagezertifikat (CHF 350 zzgl. MwSt.)
St. Gallenfür die Bauherrschaft kostenlos[2]
Aargauwird mit CHF 350 vergütet[3]
LuzernKosten übernimmt der Kanton seit 01.01.2024[4]
BernKosten übernimmt der Kanton für Gesuche ab 2024[5]

Und wo ein Kanton den Heizungsersatz nicht direkt fördert, bleibt das Zertifikat wertvoll: darüber können typischerweise 2'000 bis 10'000 Franken bei myclimate beantragt werden.[1]

Die Checkliste für jede Offerte

  • WPSM-zertifizierte Ausführung, schriftlich. Die eine Zeile, die Förderfähigkeit und neutrale Prüfung sichert.[1]
  • Gesamtpreis statt Positionen-Poker. Demontage der alten Heizung, Elektroarbeiten und Inbetriebnahme gehören in den Preis, nicht in die Nachtragsrechnung.
  • Verfahren im Griff. Fördergesuch vor Baubeginn, bei Luft-Wasser der Lärmschutznachweis, bei Erdsonden die Bohrfirma mit Gütesiegel: wer das von sich aus anspricht, kennt sein Handwerk.[2] Details: Bewilligung und Lärm.
  • Regionale Referenzen. Anlagen in Ihrer Umgebung, die seit ein paar Wintern laufen, sagen mehr als jede Broschüre.
Der einfachste Qualitätstest bleibt der Vergleich: dieselben Angaben, dasselbe Pflichtenheft, mehrere Fachbetriebe. Genau so funktioniert der Offerten-Vergleich.

Häufige Fragen zur Anbieterwahl

Woran erkenne ich einen guten Wärmepumpen-Installateur?

Am verlässlichsten an dem, was er schriftlich zusagt: WPSM-zertifizierte Ausführung, ein Gesamtpreis mit allen Positionen (Demontage, Elektro, Inbetriebnahme), der Umgang mit Fördergesuch und Lärmnachweis, und regionale Referenzen. Wer das alles in die Offerte schreibt, lässt sich prüfen; wer ausweicht, auch.

Was ist das WPSM-Anlagezertifikat und wer bezahlt es?

Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zuzüglich Mehrwertsteuer); im zweiten oder dritten Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. Mehrere Kantone übernehmen die Kosten: St. Gallen stellt das Zertifikat der Bauherrschaft kostenlos, der Aargau vergütet es mit 350 Franken, Luzern übernimmt die Kosten seit Anfang 2024, Bern für Gesuche ab 2024.

Muss mein Betrieb Mitglied eines Verbands sein?

Massgebend für die Förderung ist das WPSM-Anlagezertifikat, das die FWS ausstellt, nicht eine Mitgliedschaft. Die Förderbedingungen der hier zitierten Kantone verlangen keine bestimmte Verbandszugehörigkeit; verlangen Sie stattdessen die WPSM-zertifizierte Ausführung schriftlich in der Offerte.

Welche Punkte gehören in jede Offerte?

Dasselbe Pflichtenheft für alle Anbieter: Gesamtpreis inklusive Demontage der alten Heizung, Elektroarbeiten und Inbetriebnahme; WPSM-zertifizierte Ausführung; bei Luft-Wasser der Lärmschutznachweis; bei Erdsonden Bohrfirma mit Gütesiegel; Zuständigkeit fürs Fördergesuch vor Baubeginn. Erst dann sind Preise vergleichbar.

Quellen

  1. Alle 26 Kantone haben das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
  2. Kanton St. Gallen, Wegleitung zur Förderungsmassnahme «Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen bis 70 kW» (M10/M14, gültig ab 01.01.2025): Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 20 kW CHF 2'800, über 20 kW CHF 1'600 plus CHF 60 je kWth; Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 20 kW CHF 6'000, über 20 und unter 70 kW CHF 2'400 plus CHF 180 je kWth. Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Leistung je m2 EBF bemessen; die Beiträge betragen insgesamt höchstens 50 Prozent der Investitionskosten. Das Gesuch muss vor Ausführung schriftlich eingereicht werden (Start danach auf eigenes Risiko möglich), die Zusicherung ist 2 Jahre befristet. WPSM bis 15 kWth erforderlich, das FWS-Anlagezertifikat ist für die Bauherrschaft kostenlos; bei Luft/Wasser ist der FWS-Lärmschutznachweis einzureichen (28 dB(A) in ES II, 33 dB(A) in ES III); Erdwärmesonden benötigen immer eine kantonale Bewilligung und eine Bohrfirma mit Gütesiegel; Messgeräte werden mit CHF 1'500 gefördert. Quelle: Kanton St. Gallen / Energieagentur St. Gallen, Wegleitung Wärmepumpen M10/M14 (gültig ab 01.01.2025). https://efoerderportal.sg.ch/Documents/Static/Wegleitung/WP/de-CH/Wegleitung.pdf (abgerufen 2026-08-11)
  3. Kanton Aargau, Förderprogramm Energie: Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung werden Luft-Wasser-Wärmepumpen mit CHF 3'000 plus CHF 60 pro kWth und Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit CHF 6'000 plus CHF 180 pro kWth gefördert (bis 70 kW). Der Ersatz einer dezentralen Elektro-Widerstandsheizung wird pauschal mit CHF 15'000 unterstützt (bis 250 m2 Energiebezugsfläche); das WPSM-Zertifikat wird mit CHF 350 vergütet. Das Gesuch muss vor Baubeginn über das Gesuchsportal eingereicht werden; in ausgewiesenen Wärmeverbund-Gebieten wird eine Wärmepumpe grundsätzlich nicht gefördert. Quelle: Kanton Aargau, Merkblatt Förderung Wärmepumpen (Departement Bau, Verkehr und Umwelt). https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/bvu/energie/foerderungen/waermepumpen-foerderprogramm.pdf (abgerufen 2026-08-10)
  4. Kanton Luzern (Umwelt und Energie uwe): Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW CHF 4'000, 15-70 kW CHF 2'500 plus CHF 100 pro kWth, ab 70 kW CHF 3'200 plus CHF 120 pro kWth; Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW CHF 8'500, 15-70 kW CHF 4'000 plus CHF 300 pro kWth, ab 70 kW CHF 4'800 plus CHF 360 pro kWth. Gefördert wird der Ersatz fossiler (Öl, Erdgas) oder elektrischer Heizungen; Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden; WPSM für Anlagen bis 15 kWth erforderlich, die Kosten des WPSM-Anlagenzertifikats übernimmt der Kanton seit 01.01.2024; ein GEAK ist nicht zwingend. Quelle: Kanton Luzern, Umwelt und Energie (uwe), Förderprogramm Wärmepumpen. https://uwe.lu.ch/themen/energie/foerderprogramme/waermepumpen (abgerufen 2026-08-11)
  5. Kanton Bern, Leitfaden Förderprogramm (Ausgabe März 2026): Ersatz einer Elektro-, Öl- oder Gasheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe CHF 6'000 (bis 15 kW), darüber CHF 4'500 plus CHF 100 pro kW (über 70 kW: CHF 3'200 plus CHF 120 pro kW); Erdwärme/Wasser oder Wasser/Wasser CHF 10'000 (bis 15 kW), darüber CHF 4'800 plus CHF 360 pro kW. Erstinstallation Wärmeverteilsystem CHF 15'000 (EBF unter 250 m2). Gesuch vor Baubeginn, auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten; Beitragszusicherung 4 Jahre gültig; massgebend maximal 50 W/m2 EBF; Beitrag maximal 35 Prozent der anrechenbaren Kosten der neuen Heizung. WPSM-Anlagezertifikat bis 15 kWth erforderlich, die Kosten übernimmt der Kanton für Gesuche ab 2024; für die Auszahlung ist bei Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK erforderlich. Quelle: Kanton Bern, Leitfaden Förderprogramm (Amt für Umwelt und Energie, WEU, März 2026). https://www.weu.be.ch/content/dam/weu/dokumente/aue/de/energiefoerderung/aue-leitfaden-de.pdf (abgerufen 2026-08-11)

Die Messlatte steht. Jetzt die Betriebe, die sie erfüllen.