Systemwahl · Der Vergleich
Luft-Wasser oder Erdsonde: der ehrliche Systementscheid
Die eine ist günstiger beim Kauf, die andere günstiger im Betrieb. Ehrlich wird der Vergleich erst über die Lebensdauer gerechnet, nicht über den Kaufpreis. Hier stehen die belegten Zahlen dazu.
Die Zahlen nebeneinander
| Kriterium | Luft-Wasser | Erdsonde |
|---|---|---|
| Publizierte Investitionsspanne (EFH) | CHF 30'000 bis 40'000[1] | CHF 45'000 bis 65'000[1] |
| CKW-Beispielwert (EFH 120 m2, inkl. Installation) | CHF 40'000[2] | CHF 55'000[2] |
| Betriebskosten-Richtwert pro Jahr | CHF 1'200[2] | CHF 800[2] |
| Effizienz-Mindestwert (COP, kantonale Förderanforderung SG) | 3.6 bei A2/W35[3] | 4.6 bei B0/W35[3] |
| Förderbeispiel Kanton Zürich | CHF 2'900 (bis 15 kW)[4] | CHF 6'800[4] |
| Förderbeispiel Kanton Bern | CHF 6'000 (bis 15 kW)[5] | CHF 10'000 (bis 15 kW)[5] |
Die Rechnung über 20 Jahre, offen gelegt
Reine Richtwert-Arithmetik mit den CKW-Beispielwerten, kein Prognosemodell: Luft-Wasser 40'000 plus 20 mal 1'200 ergibt rund 64'000 Franken; die Erdsonde 55'000 plus 20 mal 800 ergibt rund 71'000 Franken.[2] Bei diesen Richtwerten bleibt Luft-Wasser auch über 20 Jahre vorne, und die kantonale Förderung verschiebt das Bild nur teilweise: in Bern schrumpft der Abstand auf rund 3'000 Franken, weil die Erdsonde 10'000 statt 6'000 Franken erhält.[5]
Was die Arithmetik nicht abbildet: Strompreise ändern sich, Bohrkosten variieren stark je nach Standort, und die Erdsonde arbeitet mit konstanteren Quellentemperaturen, was die Mindest-COP-Werte der St. Galler Förderanforderungen spiegeln (4.6 gegenüber 3.6).[3] Darum gilt: die Spannen zeigen die Richtung, die Entscheidung fällt mit echten Offerten für Ihr Grundstück.
Was neben dem Geld entscheidet
- Platz und Bohr-Machbarkeit. Die Erdsonde braucht eine bewilligungsfähige Bohrung; im Kanton St. Gallen zum Beispiel benötigen alle Erdwärmesonden eine kantonale Bewilligung, und die Bohrfirma braucht das Gütesiegel.[6]
- Lärm. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe steht draussen oder führt nach draussen; für die Förderung verlangt St. Gallen den FWS-Lärmschutznachweis mit 28 dB(A) in Empfindlichkeitsstufe II. Details auf der Seite Bewilligung und Lärm.[6]
- Die Ausführung, nicht nur das Gerät. In allen 26 Kantonen ist das Wärmepumpen-System-Modul Förderbedingung; die WPSM-zertifizierte Ausführung gehört in jede Offerte, egal welches System.[7]
Häufige Fragen zur Systemwahl
Welche Wärmepumpe ist günstiger in der Anschaffung?
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe: publizierte Spannen liegen bei rund 30'000 bis 40'000 Franken fürs Einfamilienhaus, die Erdsonde bei rund 45'000 bis 65'000 Franken, wobei diese Spanne die Bohrung bereits einschliesst.
Und welche ist günstiger im Betrieb?
Die Erdsonde: rund 800 Franken Strom pro Jahr im Einfamilienhaus gegenüber rund 1'200 Franken bei Luft-Wasser, nach den CKW-Richtwerten. Der Untergrund liefert im Winter konstantere Temperaturen als die Aussenluft; entsprechend setzt etwa St. Gallen für Sole-Wasser-Anlagen einen höheren Mindest-COP an als für Luft-Wasser (4.6 gegenüber 3.6).
Wann lohnt sich die Erdsonde trotzdem?
Wenn die Bohrung machbar und bewilligungsfähig ist, die Förderung des Kantons den Mehrpreis spürbar senkt (Bern zahlt zum Beispiel 10'000 Franken für die Erdsonde gegenüber 6'000 für Luft-Wasser) und Sie das Haus lange behalten. Dann zahlt der tiefere Strombezug Jahr für Jahr zurück.
Kann ich einfach beide Varianten offerieren lassen?
Ja, und genau das ist der sauberste Weg: beide Systeme auf dasselbe Pflichtenheft offerieren lassen, mit Gesamtpreis inklusive Bohrung, Demontage und Inbetriebnahme. Dann vergleichen Sie echte Zahlen für Ihr Haus statt Prospektwerte.
Quellen
- Publizierte Preisspannen eines Schweizer Fachanbieters: Luft-Wasser-Anlagen rund CHF 30'000 bis 40'000, Erdsonden-Anlagen rund CHF 45'000 bis 65'000. Quelle: Suntherm, Wärmepumpe Kosten Schweiz. https://www.suntherm.ch/post/kosten-warmepumpe-schweiz (abgerufen 2026-08-10)
- CKW beziffert die Gesamtkosten für ein Einfamilienhaus mit 120 m2 Wohnfläche auf rund CHF 40'000 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und rund CHF 55'000 für eine Erdsonden-Wärmepumpe, inklusive Installation und allfälliger Bohrung. Betriebskosten: rund CHF 1'200 pro Jahr (Luft-Wasser) bzw. rund CHF 800 pro Jahr (Erdsonde). Quelle: CKW, Wärmepumpe für das Einfamilienhaus. https://www.ckw.ch/gebaeudetechnik/waermepumpen/fuer-einfamilienhaus (abgerufen 2026-08-10)
- Kanton St. Gallen, Wegleitung M10/M14 (gültig ab 01.01.2025), technische Anforderungen: für Anlagen bis 15 kWth ist ein nach Wärmepumpen-System-Modul zugelassenes Systemmodul einzusetzen; über 15 kWth ohne WPSM gelten Mindest-COP-Werte (Luft-Wasser 3.6 bei A2/W35, Sole-Wasser 4.6 bei B0/W35, Wasser-Wasser 5.6 bei W10/W35) beziehungsweise SCOP-Mindestwerte von 4.0, 4.8 und 6.2. Beim Lärmschutznachweis ist der Schallleistungspegel bei A2 einzusetzen, der Flüstermodus wird nicht berücksichtigt. Der Wärmebedarf des Gebäudes muss zu 100 Prozent durch die Wärmepumpe gedeckt werden; bivalente Systeme mit fossilen Heizungen sind nicht förderberechtigt; eine bestehende fest installierte Elektroheizung ist vollständig rückzubauen. Die gemessene Wärmeenergie geteilt durch die elektrische Energie ergibt die Jahresarbeitszahl. Das Bewilligungsverfahren ist vor der Umsetzung durchzuführen, Auskunft gibt die Bauverwaltung der Gemeinde; die Beitragszusicherung erfolgt unabhängig vom Bewilligungs- oder Meldeverfahren. Alle Erdwärmesonden benötigen im Kanton St. Gallen eine Bewilligung des Kantons; Erdkollektoren in den Gewässerschutzbereichen Au oder Ao ebenfalls. Beilagen zum Gesuch: Offerte, Prinzipschema, Bestätigung WP-Systemmodul, bei Luft/Wasser der Lärmschutznachweis, bei Sole/Wasser eine Erdwärmesondenberechnung nach SIA 384/6. Quelle: Kanton St. Gallen / Energieagentur St. Gallen, Wegleitung Wärmepumpen M10/M14 (gültig ab 01.01.2025). https://efoerderportal.sg.ch/Documents/Static/Wegleitung/WP/de-CH/Wegleitung.pdf (abgerufen 2026-08-11)
- Kanton Zürich, Förderprogramm 2026: Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe pauschal CHF 2'900 (bis 15 kW, darüber CHF 160 pro zusätzlichem kW), Erdsonden-Wärmepumpe CHF 6'800; Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems zusätzlich CHF 15'000 (bis 250 m2 Energiebezugsfläche); GEAK Plus mit CHF 1'000 unterstützt. Der Beitrag ist auf maximal 50 Prozent der relevanten Investitionskosten begrenzt; das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden (Harmonisiertes Fördermodell HFM 2015). Quelle: Kanton Zürich, Förderprogramm 2026 (Baudirektion, offizielles Programmdokument). https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/umwelt-tiere/energie/energieberatung-und-energiefoerderung/ktzh_foerderprogramm_2026.pdf (abgerufen 2026-08-10)
- Kanton Bern, Leitfaden Förderprogramm (Ausgabe März 2026): Ersatz einer Elektro-, Öl- oder Gasheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe CHF 6'000 (bis 15 kW), darüber CHF 4'500 plus CHF 100 pro kW (über 70 kW: CHF 3'200 plus CHF 120 pro kW); Erdwärme/Wasser oder Wasser/Wasser CHF 10'000 (bis 15 kW), darüber CHF 4'800 plus CHF 360 pro kW. Erstinstallation Wärmeverteilsystem CHF 15'000 (EBF unter 250 m2). Gesuch vor Baubeginn, auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten; Beitragszusicherung 4 Jahre gültig; massgebend maximal 50 W/m2 EBF; Beitrag maximal 35 Prozent der anrechenbaren Kosten der neuen Heizung. WPSM-Anlagezertifikat bis 15 kWth erforderlich, die Kosten übernimmt der Kanton für Gesuche ab 2024; für die Auszahlung ist bei Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK erforderlich. Quelle: Kanton Bern, Leitfaden Förderprogramm (Amt für Umwelt und Energie, WEU, März 2026). https://www.weu.be.ch/content/dam/weu/dokumente/aue/de/energiefoerderung/aue-leitfaden-de.pdf (abgerufen 2026-08-11)
- Kanton St. Gallen, Wegleitung zur Förderungsmassnahme «Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen bis 70 kW» (M10/M14, gültig ab 01.01.2025): Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 20 kW CHF 2'800, über 20 kW CHF 1'600 plus CHF 60 je kWth; Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 20 kW CHF 6'000, über 20 und unter 70 kW CHF 2'400 plus CHF 180 je kWth. Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Leistung je m2 EBF bemessen; die Beiträge betragen insgesamt höchstens 50 Prozent der Investitionskosten. Das Gesuch muss vor Ausführung schriftlich eingereicht werden (Start danach auf eigenes Risiko möglich), die Zusicherung ist 2 Jahre befristet. WPSM bis 15 kWth erforderlich, das FWS-Anlagezertifikat ist für die Bauherrschaft kostenlos; bei Luft/Wasser ist der FWS-Lärmschutznachweis einzureichen (28 dB(A) in ES II, 33 dB(A) in ES III); Erdwärmesonden benötigen immer eine kantonale Bewilligung und eine Bohrfirma mit Gütesiegel; Messgeräte werden mit CHF 1'500 gefördert. Quelle: Kanton St. Gallen / Energieagentur St. Gallen, Wegleitung Wärmepumpen M10/M14 (gültig ab 01.01.2025). https://efoerderportal.sg.ch/Documents/Static/Wegleitung/WP/de-CH/Wegleitung.pdf (abgerufen 2026-08-11)
- Alle 26 Kantone haben das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)