Technik · Was die Anlage erreichen muss
Wärmepumpe: die Zahlen, an denen Ihre Anlage gemessen wird
Wie eine Wärmepumpe funktioniert, erklärt Ihnen jeder Hersteller. Was sie in der Schweiz erreichen muss, damit ein Kanton zahlt, steht in den Wegleitungen. Diese Seite nimmt die zweite Frage, mit Quelle zu jeder Zahl.
In einem Absatz: was das Gerät tut
Eine Wärmepumpe erzeugt keine Wärme, sie holt vorhandene Wärme aus Luft, Erdreich oder Wasser und hebt sie mit Strom auf Heiztemperatur. Wie gut ihr das gelingt, beschreiben drei Kennzahlen, und genau diese drei entscheiden in der Schweiz auch über die Förderung.
Die zwei Wege zur Förderfähigkeit
Am Beispiel des Kantons St. Gallen, dessen Wegleitung M10/M14 die Anforderungen ausgeschrieben führt: bis 15 kWth ist ein nach Wärmepumpen-System-Modul zugelassenes Systemmodul einzusetzen. Über 15 kWth ohne dieses Modul gelten stattdessen Mindestwerte.[1]
| System | Mindest-COP (Betriebspunkt) | Mindest-SCOP |
|---|---|---|
| Luft-Wasser | 3.6 (A2/W35)[1] | 4.0[1] |
| Sole-Wasser | 4.6 (B0/W35)[1] | 4.8[1] |
| Wasser-Wasser | 5.6 (W10/W35)[1] | 6.2[1] |
COP, SCOP und Jahresarbeitszahl sind nicht dasselbe
Der COP ist ein Laborwert an einem definierten Betriebspunkt. A2/W35 heisst: zwei Grad Aussenluft, 35 Grad Vorlauf. Der SCOP fasst mehrere Betriebspunkte über eine Saison zusammen. Die Jahresarbeitszahl dagegen ist ein Messwert Ihrer eigenen Anlage: die gemessene Wärmeenergie geteilt durch die elektrische Energie.[1]
Daraus folgt die praktisch wichtigste Konsequenz dieser Seite: ein guter Datenblattwert ist eine Zulassungsbedingung, keine Zusage über Ihre Stromrechnung. Was die Anlage im Betrieb kostet, steht auf Betriebskosten und Stromverbrauch.
Lärm: der Messpunkt entscheidet, nicht der Prospekt
Beim Lärmschutznachweis ist der Schallleistungspegel bei A2 einzusetzen, und der Flüstermodus wird nicht berücksichtigt.[1] Ein Gerät, das erst gedrosselt leise genug wäre, besteht den Nachweis also nicht. Wie das Verfahren abläuft und wann eine Bewilligung nötig ist: Bewilligung und Lärm.
Die Anlage muss allein reichen
Der Wärmebedarf des Gebäudes muss zu 100 Prozent durch die Wärmepumpe gedeckt werden. Bivalente Systeme mit fossilen Heizungen sind nicht förderberechtigt, und eine bestehende fest installierte Elektroheizung ist vollständig rückzubauen.[1]
Das betrifft auch das Warmwasser: es gehört zum Wärmebedarf, den die Anlage decken muss, und nicht zu einem Rest, den ein Zusatzgerät übernimmt. Ob Luft, Erdsonde oder Wasser für Ihr Gebäude passt, steht auf Luft-Wasser oder Erdsonde.
Das Prinzipschema ist eine Pflichtbeilage
Ein Schema für die Wärmepumpe klingt nach einer Zeichnung fürs Verständnis. Im Förderverfahren ist es eine Bedingung: zum Gesuch gehören nach der St. Galler Wegleitung Offerte, Prinzipschema und die Bestätigung des Wärmepumpen-System-Moduls, bei Luft/Wasser zusätzlich der Lärmschutznachweis und bei Sole/Wasser eine Erdwärmesondenberechnung nach SIA 384/6.[1]
Das Prinzipschema zeichnet nicht der Bauherr, sondern der Fachbetrieb, und es zeigt, wie Wärmepumpe, Speicher und Heizverteilung zusammenhängen. Es ist damit auch der Punkt, an dem sich zwei Offerten unterscheiden lassen, die auf dem Deckblatt gleich aussehen.
Nach der Installation wird geprüft
Das Wärmepumpen-System-Modul endet nicht mit dem Kauf: nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus, zu Kosten von CHF 350 zuzüglich Mehrwertsteuer, und im zweiten oder dritten Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle.[2]
Die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) schreibt, alle 26 Kantone hätten das Modul als Förderbedingung festgelegt. Der Kontrollbefund dieser Seite, Stand August 2026: die Obwaldner Förderdokumente 2026 führen es nicht als Bedingung.[2] Auch deshalb gilt hier durchgehend: massgebend ist das Programmdokument Ihres Kantons, nicht eine allgemeine Auskunft.
Was diese Seite bewusst nicht beziffert
Zur Lebensdauer, zur Grösse eines Pufferspeichers und zur Kühlleistung im Sommer kursieren Zahlen. Wir drucken sie nicht, weil wir dafür keinen eigenen Schweizer Beleg haben, und eine übernommene Zahl wäre hier eine Behauptung mit fremder Herkunft. Dasselbe gilt für Preise: die belegten Richtwerte stehen auf Wärmepumpe Kosten, und diese Seite wiederholt sie nicht.
Häufige Fragen
Welchen COP muss eine Wärmepumpe erreichen?
Das hängt von der Leistung und vom Kanton ab, nicht vom Gerätedatenblatt. Die St. Galler Wegleitung M10/M14 (gültig ab 01.01.2025) verlangt bis 15 kWth ein nach Wärmepumpen-System-Modul zugelassenes Systemmodul; über 15 kWth ohne dieses Modul gelten Mindest-COP-Werte von 3.6 für Luft-Wasser bei A2/W35, 4.6 für Sole-Wasser bei B0/W35 und 5.6 für Wasser-Wasser bei W10/W35, beziehungsweise SCOP-Mindestwerte von 4.0, 4.8 und 6.2. Massgebend ist immer das Programmdokument Ihres eigenen Kantons.
Was ist der Unterschied zwischen COP und Jahresarbeitszahl?
Der COP ist ein Laborwert an einem definierten Betriebspunkt, etwa A2/W35 für Luft-Wasser. Die Jahresarbeitszahl ist ein Messwert Ihrer Anlage: die gemessene Wärmeenergie geteilt durch die eingesetzte elektrische Energie, so beschrieben in der St. Galler Wegleitung M10/M14. Ein Datenblattwert sagt deshalb nichts darüber, was Ihre Anlage im eigenen Haus tatsächlich erreicht.
Zählt der Flüstermodus beim Lärmnachweis?
Nein. Die St. Galler Wegleitung M10/M14 hält fest, dass beim Lärmschutznachweis der Schallleistungspegel bei A2 einzusetzen ist und der Flüstermodus nicht berücksichtigt wird. Ein Gerät, das nur im gedrosselten Betrieb leise genug wäre, hilft im Nachweis also nicht.
Darf die alte Heizung als Ergänzung bleiben?
Für die Förderung in St. Gallen nicht: die Wegleitung M10/M14 verlangt, dass der Wärmebedarf des Gebäudes zu 100 Prozent durch die Wärmepumpe gedeckt wird, bivalente Systeme mit fossilen Heizungen sind nicht förderberechtigt, und eine bestehende fest installierte Elektroheizung ist vollständig rückzubauen.
Welche Unterlagen verlangt ein Fördergesuch?
Nach der St. Galler Wegleitung M10/M14 gehören Offerte, Prinzipschema und die Bestätigung des Wärmepumpen-System-Moduls dazu, bei Luft/Wasser zusätzlich der Lärmschutznachweis und bei Sole/Wasser eine Erdwärmesondenberechnung nach SIA 384/6. Das Prinzipschema ist damit kein Nice-to-have, sondern eine Beilage, ohne die das Gesuch unvollständig ist.
Wie lange hält eine Wärmepumpe?
Diese Seite nennt dazu bewusst keine Jahreszahl. Es kursieren Werte, aber wir haben für die Schweiz keinen eigenen Beleg dafür, und eine Zahl ohne Quelle gehört hier nicht auf die Seite. Was belegt ist: die Anlage wird nach der Installation von einer neutralen Stelle geprüft und im zweiten oder dritten Betriebsjahr nachkontrolliert.
Drei vergleichbare Offerten. Ein Pflichtenheft. Keine Überraschungen.
Quellen
- Kanton St. Gallen, Wegleitung M10/M14 (gültig ab 01.01.2025), technische Anforderungen: für Anlagen bis 15 kWth ist ein nach Wärmepumpen-System-Modul zugelassenes Systemmodul einzusetzen; über 15 kWth ohne WPSM gelten Mindest-COP-Werte (Luft-Wasser 3.6 bei A2/W35, Sole-Wasser 4.6 bei B0/W35, Wasser-Wasser 5.6 bei W10/W35) beziehungsweise SCOP-Mindestwerte von 4.0, 4.8 und 6.2. Beim Lärmschutznachweis ist der Schallleistungspegel bei A2 einzusetzen, der Flüstermodus wird nicht berücksichtigt. Der Wärmebedarf des Gebäudes muss zu 100 Prozent durch die Wärmepumpe gedeckt werden; bivalente Systeme mit fossilen Heizungen sind nicht förderberechtigt; eine bestehende fest installierte Elektroheizung ist vollständig rückzubauen. Die gemessene Wärmeenergie geteilt durch die elektrische Energie ergibt die Jahresarbeitszahl. Das Bewilligungsverfahren ist vor der Umsetzung durchzuführen, Auskunft gibt die Bauverwaltung der Gemeinde; die Beitragszusicherung erfolgt unabhängig vom Bewilligungs- oder Meldeverfahren. Alle Erdwärmesonden benötigen im Kanton St. Gallen eine Bewilligung des Kantons; Erdkollektoren in den Gewässerschutzbereichen Au oder Ao ebenfalls. Beilagen zum Gesuch: Offerte, Prinzipschema, Bestätigung WP-Systemmodul, bei Luft/Wasser der Lärmschutznachweis, bei Sole/Wasser eine Erdwärmesondenberechnung nach SIA 384/6. Quelle: Kanton St. Gallen / Energieagentur St. Gallen, Wegleitung Wärmepumpen M10/M14 (gültig ab 01.01.2025). https://efoerderportal.sg.ch/Documents/Static/Wegleitung/WP/de-CH/Wegleitung.pdf (abgerufen 2026-08-11)
- Die FWS erklärt, alle 26 Kantone hätten das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Kontrollbefund dieser Seite (Stand August 2026): die Obwaldner Förderdokumente 2026 führen das WPSM nicht als Bedingung; massgebend ist immer das jeweilige kantonale Programmdokument. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)