Betrieb · Die laufenden Kosten

Betriebskosten und Stromverbrauch der Wärmepumpe

Der Kaufpreis steht in der Offerte, die Stromrechnung kommt jedes Jahr. Hier steht, wie viel Strom eine Wärmepumpe wirklich braucht, welche Zahl das steuert, und wie Sie sie im Griff behalten.

Die Richtwerte, belegt

SystemBetriebskosten-Richtwert pro Jahr (EFH)
Luft-Wasser-Wärmepumperund CHF 1'200[1]
Erdsonden-Wärmepumperund CHF 800[1]

CKW-Beispielwerte fürs Einfamilienhaus mit 120 m2 Wohnfläche. Ihr Wert hängt von Gebäude, Anlage und Stromtarif ab; ein Pauschalversprechen wäre unseriös.

Die eine Zahl, die alles steuert: die Jahresarbeitszahl

Die Jahresarbeitszahl ist die gemessene Wärmeenergie geteilt durch die eingesetzte elektrische Energie.[2] Sie entscheidet, wie viel Strom Ihre Wärme kostet: bei einer Jahresarbeitszahl von 4 liefert eine Kilowattstunde Strom vier Kilowattstunden Wärme. Dass die Erdsonde im Richtwert günstiger fährt, hat genau hier seinen Grund: die St. Galler Förderanforderungen etwa verlangen von Sole-Wasser-Anlagen einen Mindest-COP von 4.6, von Luft-Wasser-Anlagen 3.6.[2]

Die Stellschrauben

  • Vorlauftemperatur tief halten. Je kälter das Heizwasser sein darf, desto effizienter arbeitet die Anlage; grosse Heizflächen helfen.
  • WPSM-Ausführung verlangen. Die neutrale Prüfung mit Anlagezertifikat und die Nachkontrolle im zweiten oder dritten Betriebsjahr sichern die Effizienz über den Prospekt hinaus; in allen 26 Kantonen ist das WPSM ohnehin Förderbedingung.[3]
  • Messen statt glauben. Wärme- und Strommessung machen die Jahresarbeitszahl überprüfbar; St. Gallen fördert solche Messgeräte mit CHF 1'500.[4]
Die Betriebskosten stehen nicht in der Offerte, aber sie entstehen dort: Anlagewahl, Dimensionierung und Ausführung legen die Jahresarbeitszahl fest. Vergleichen Sie deshalb Offerten auf dasselbe Pflichtenheft und rechnen Sie die Systeme im Systemvergleich gegeneinander.

Unabhängige Ersteinschätzung inklusive Kosten: die kostenlose Impulsberatung «erneuerbar heizen» von EnergieSchweiz, mit Heizkostenrechner je Heizsystem.[5]

Häufige Fragen zu Betriebskosten und Strom

Wie viel Strom braucht eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus?

Als belegte Richtwerte: rund 1'200 Franken Strom pro Jahr für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und rund 800 Franken für die Erdsonde, nach den CKW-Beispielwerten fürs Einfamilienhaus. Ihr tatsächlicher Wert hängt von Gebäude, Jahresarbeitszahl und Ihrem Stromtarif ab.

Was ist die Jahresarbeitszahl?

Die gemessene Wärmeenergie geteilt durch die eingesetzte elektrische Energie, über ein Jahr. Eine Jahresarbeitszahl von 4 heisst: aus einer Kilowattstunde Strom werden vier Kilowattstunden Wärme. Je höher die Zahl, desto tiefer Ihre Stromrechnung bei gleicher Wärme.

Wie halte ich die Betriebskosten tief?

Tiefe Vorlauftemperatur, sauber dimensionierte Anlage und die WPSM-zertifizierte Ausführung: die Nachkontrolle im zweiten oder dritten Betriebsjahr prüft, ob die Anlage hält, was die Offerte versprach. Und messen statt raten: wer Strom und Wärme misst, sieht die echte Jahresarbeitszahl.

Lohnt sich ein Messsystem?

Der Kanton St. Gallen fördert die Installation von Messgeräten zur Beurteilung der Energieeffizienz mit 1'500 Franken; gemessen werden Wärme (Temperatur und Durchfluss) und Strom. Damit wird aus dem Prospektwert eine überprüfbare Zahl für Ihr Haus.

Quellen

  1. CKW beziffert die Gesamtkosten für ein Einfamilienhaus mit 120 m2 Wohnfläche auf rund CHF 40'000 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und rund CHF 55'000 für eine Erdsonden-Wärmepumpe, inklusive Installation und allfälliger Bohrung. Betriebskosten: rund CHF 1'200 pro Jahr (Luft-Wasser) bzw. rund CHF 800 pro Jahr (Erdsonde). Quelle: CKW, Wärmepumpe für das Einfamilienhaus. https://www.ckw.ch/gebaeudetechnik/waermepumpen/fuer-einfamilienhaus (abgerufen 2026-08-10)
  2. Kanton St. Gallen, Wegleitung M10/M14 (gültig ab 01.01.2025), technische Anforderungen: für Anlagen bis 15 kWth ist ein nach Wärmepumpen-System-Modul zugelassenes Systemmodul einzusetzen; über 15 kWth ohne WPSM gelten Mindest-COP-Werte (Luft-Wasser 3.6 bei A2/W35, Sole-Wasser 4.6 bei B0/W35, Wasser-Wasser 5.6 bei W10/W35) beziehungsweise SCOP-Mindestwerte von 4.0, 4.8 und 6.2. Beim Lärmschutznachweis ist der Schallleistungspegel bei A2 einzusetzen, der Flüstermodus wird nicht berücksichtigt. Der Wärmebedarf des Gebäudes muss zu 100 Prozent durch die Wärmepumpe gedeckt werden; bivalente Systeme mit fossilen Heizungen sind nicht förderberechtigt; eine bestehende fest installierte Elektroheizung ist vollständig rückzubauen. Die gemessene Wärmeenergie geteilt durch die elektrische Energie ergibt die Jahresarbeitszahl. Das Bewilligungsverfahren ist vor der Umsetzung durchzuführen, Auskunft gibt die Bauverwaltung der Gemeinde; die Beitragszusicherung erfolgt unabhängig vom Bewilligungs- oder Meldeverfahren. Alle Erdwärmesonden benötigen im Kanton St. Gallen eine Bewilligung des Kantons; Erdkollektoren in den Gewässerschutzbereichen Au oder Ao ebenfalls. Beilagen zum Gesuch: Offerte, Prinzipschema, Bestätigung WP-Systemmodul, bei Luft/Wasser der Lärmschutznachweis, bei Sole/Wasser eine Erdwärmesondenberechnung nach SIA 384/6. Quelle: Kanton St. Gallen / Energieagentur St. Gallen, Wegleitung Wärmepumpen M10/M14 (gültig ab 01.01.2025). https://efoerderportal.sg.ch/Documents/Static/Wegleitung/WP/de-CH/Wegleitung.pdf (abgerufen 2026-08-11)
  3. Alle 26 Kantone haben das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
  4. Kanton St. Gallen, Wegleitung zur Förderungsmassnahme «Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen bis 70 kW» (M10/M14, gültig ab 01.01.2025): Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 20 kW CHF 2'800, über 20 kW CHF 1'600 plus CHF 60 je kWth; Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 20 kW CHF 6'000, über 20 und unter 70 kW CHF 2'400 plus CHF 180 je kWth. Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Leistung je m2 EBF bemessen; die Beiträge betragen insgesamt höchstens 50 Prozent der Investitionskosten. Das Gesuch muss vor Ausführung schriftlich eingereicht werden (Start danach auf eigenes Risiko möglich), die Zusicherung ist 2 Jahre befristet. WPSM bis 15 kWth erforderlich, das FWS-Anlagezertifikat ist für die Bauherrschaft kostenlos; bei Luft/Wasser ist der FWS-Lärmschutznachweis einzureichen (28 dB(A) in ES II, 33 dB(A) in ES III); Erdwärmesonden benötigen immer eine kantonale Bewilligung und eine Bohrfirma mit Gütesiegel; Messgeräte werden mit CHF 1'500 gefördert. Quelle: Kanton St. Gallen / Energieagentur St. Gallen, Wegleitung Wärmepumpen M10/M14 (gültig ab 01.01.2025). https://efoerderportal.sg.ch/Documents/Static/Wegleitung/WP/de-CH/Wegleitung.pdf (abgerufen 2026-08-11)
  5. EnergieSchweiz bietet zum Heizungsersatz die kostenlose Impulsberatung «erneuerbar heizen» an, inklusive Einschätzung der Kosten sowie möglicher Steuerabzüge und Förderungen; der Heizkostenrechner zeigt Kosten und Einsparmöglichkeiten je Heizsystem. Quelle: EnergieSchweiz, Heizungsersatz. https://www.energieschweiz.ch/modernisieren/heizungsersatz (abgerufen 2026-08-10)

Tiefe Betriebskosten beginnen bei der richtigen Offerte.