Förderung · Kanton Aargau

Wärmepumpen-Förderung im Kanton Aargau

Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.

Die Fördersätze

Massnahme (Ersatz Öl/Gas/Elektro)Beitrag
Luft-Wasser-WärmepumpeCHF 3'000 + CHF 60 pro kWth (bis 70 kW)[1]
Erdsonden-WärmepumpeCHF 6'000 + CHF 180 pro kWth (bis 70 kW)[1]

Stand: 2026-08-10, amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.

Beispielrechnungen

AnlageFörderbeitrag
Luft-Wasser, 10 kW (typisches EFH)CHF 3'600
Luft-Wasser, 15 kWCHF 3'900
Erdsonde, 12 kWCHF 8'160

Bedingungen und Hinweise

  • WPSM-Zertifikat wird mit CHF 350 vergütet[1]
  • Ersatz dezentraler Elektro-Widerstandsheizung: pauschal CHF 15'000 (bis 250 m2 EBF)[1]
  • In ausgewiesenen Wärmeverbund-Gebieten grundsätzlich keine Wärmepumpen-Förderung[1]
  • Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[2]
  • Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM): in allen 26 Kantonen Förderbedingung.[3]
Netto denken: Bruttopreis der Offerte minus Aargau-Förderung = Ihre echte Investition. Die Rechnung mit Ihren Zahlen macht der Kosten- und Förder-Rechner; vergleichbare Offerten mit WPSM-Ausführung holt der Vergleich.

Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[4]

Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Aargau

Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Aargau für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?

3'000 Franken plus 60 Franken pro Kilowatt thermischer Leistung (bis 70 kW) beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 10-kW-Anlage erhält 3'600 Franken.

Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Aargau?

6'000 Franken plus 180 Franken pro Kilowatt (bis 70 kW). Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält 8'160 Franken, was einen erheblichen Teil der Bohrkosten deckt.

Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?

Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Erst die Zusage abwarten, dann bauen: Wer zuerst baut, verliert den Anspruch. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.

Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?

Die Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist als Förderbedingung gesetzt, wie in allen 26 Kantonen. Der Aargau vergütet das WPSM-Zertifikat zusätzlich mit 350 Franken. In ausgewiesenen Wärmeverbund-Gebieten wird eine Wärmepumpe grundsätzlich nicht gefördert; prüfen Sie die kommunale Energieplanung. Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte.

Quellen

  1. Kanton Aargau, Förderprogramm Energie: Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung werden Luft-Wasser-Wärmepumpen mit CHF 3'000 plus CHF 60 pro kWth und Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit CHF 6'000 plus CHF 180 pro kWth gefördert (bis 70 kW). Der Ersatz einer dezentralen Elektro-Widerstandsheizung wird pauschal mit CHF 15'000 unterstützt (bis 250 m2 Energiebezugsfläche); das WPSM-Zertifikat wird mit CHF 350 vergütet. Das Gesuch muss vor Baubeginn über das Gesuchsportal eingereicht werden; in ausgewiesenen Wärmeverbund-Gebieten wird eine Wärmepumpe grundsätzlich nicht gefördert. Quelle: Kanton Aargau, Merkblatt Förderung Wärmepumpen (Departement Bau, Verkehr und Umwelt). https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/bvu/energie/foerderungen/waermepumpen-foerderprogramm.pdf (abgerufen 2026-08-10)
  2. Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
  3. Alle 26 Kantone haben das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
  4. Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)

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