Förderung · Kanton Aargau
Wärmepumpen-Förderung im Kanton Aargau
Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.
Die Fördersätze
| Massnahme (Ersatz Öl/Gas/Elektro) | Beitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 3'000 + CHF 60 pro kWth (bis 70 kW)[1] |
| Erdsonden-Wärmepumpe | CHF 6'000 + CHF 180 pro kWth (bis 70 kW)[1] |
Stand: 2026-08-10, amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.
Beispielrechnungen
| Anlage | Förderbeitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser, 10 kW (typisches EFH) | CHF 3'600 |
| Luft-Wasser, 20 kW | CHF 4'200 |
| Erdsonde, 12 kW | CHF 8'160 |
Bedingungen und Hinweise
- WPSM-Zertifikat wird mit CHF 350 vergütet[1]
- Ersatz dezentraler Elektro-Widerstandsheizung: pauschal CHF 15'000 (bis 250 m2 EBF)[1]
- In ausgewiesenen Wärmeverbund-Gebieten grundsätzlich keine Wärmepumpen-Förderung[1]
- Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[2]
- Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM): in fast allen Kantonen Förderbedingung und in jeder Offerte zu verlangen.[3]
Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[4]
Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Aargau
Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Aargau für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?
CHF 3'000 + CHF 60 pro kWth (bis 70 kW) beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 10-kW-Anlage erhält CHF 3'600, eine 20-kW-Anlage CHF 4'200. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons Aargau, 2026-08-10.
Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Aargau?
CHF 6'000 + CHF 180 pro kWth (bis 70 kW) beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält CHF 8'160. Zusammen mit den tieferen Betriebskosten relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons Aargau, 2026-08-10.
Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?
Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Erst die Zusage abwarten, dann bauen: Wer zuerst baut, verliert den Anspruch. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.
Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?
Die Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist, wie in fast allen Kantonen, als Förderbedingung gesetzt. WPSM-Zertifikat wird mit CHF 350 vergütet. Ersatz dezentraler Elektro-Widerstandsheizung: pauschal CHF 15'000 (bis 250 m2 EBF). Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons Aargau, 2026-08-10.
Quellen
- Kanton Aargau, Förderprogramm Energie: Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung werden Luft-Wasser-Wärmepumpen mit CHF 3'000 plus CHF 60 pro kWth und Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit CHF 6'000 plus CHF 180 pro kWth gefördert (bis 70 kW). Der Ersatz einer dezentralen Elektro-Widerstandsheizung wird pauschal mit CHF 15'000 unterstützt (bis 250 m2 Energiebezugsfläche); das WPSM-Zertifikat wird mit CHF 350 vergütet. Das Gesuch muss vor Baubeginn über das Gesuchsportal eingereicht werden; in ausgewiesenen Wärmeverbund-Gebieten wird eine Wärmepumpe grundsätzlich nicht gefördert. Quelle: Kanton Aargau, Merkblatt Förderung Wärmepumpen (Departement Bau, Verkehr und Umwelt). https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/bvu/energie/foerderungen/waermepumpen-foerderprogramm.pdf (abgerufen 2026-08-10)
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
- Die FWS erklärt, alle 26 Kantone hätten das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Kontrollbefund dieser Seite (Stand August 2026): die Obwaldner Förderdokumente 2026 führen das WPSM nicht als Bedingung; massgebend ist immer das jeweilige kantonale Programmdokument. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
- Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)