Förderung · Kanton Basel-Landschaft
Wärmepumpen-Förderung im Kanton Basel-Landschaft
Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.
Die Fördersätze
| Massnahme (Ersatz Öl/Gas/Elektro) | Beitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 5'000 + CHF 200 je kWth[1] |
| Erdsonden-Wärmepumpe | CHF 7'000 + CHF 360 je kWth[1] |
Stand: Abruf 12.08.2026 (das Programm nennt kein eigenes Stand-Datum), amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.
Beispielrechnungen
| Anlage | Förderbeitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser, 10 kW (typisches EFH) | CHF 7'000 |
| Luft-Wasser, 20 kW | CHF 9'000 |
| Erdsonde, 12 kW | CHF 11'320 |
Bedingungen und Hinweise
- Beitrag maximal 50 Prozent der spezifischen Investitionskosten pro Massnahme[1]
- Maximal CHF 100'000 pro Gesuch; Beiträge unter CHF 500 werden nicht gewährt[1]
- Angerechnet werden maximal 50 Wth thermische Nennleistung je m2 Energiebezugsfläche (Zustand vor der Sanierung)[1]
- WPSM-Zertifizierung für Anlagen bis 15 kWth; förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen[1]
- Bohrungen für Erdsonden sind bewilligungspflichtig; die Zulässigkeit am Standort ist vorgängig zu prüfen[1]
- Die Erdwärmesonden-Bohrfirma weist ein Gütesiegel vor[1]
- Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[2]
- Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM): in allen 26 Kantonen Förderbedingung.[3]
Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[4]
Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Basel-Landschaft
Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Basel-Landschaft für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?
CHF 5'000 + CHF 200 je kWth beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 10-kW-Anlage erhält CHF 7'000, eine 20-kW-Anlage CHF 9'000.
Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Basel-Landschaft?
CHF 7'000 + CHF 360 je kWth beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält CHF 11'320. Zusammen mit den tieferen Betriebskosten relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar.
Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?
Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Anspruch. Im Baselbiet ist das Gesuch vor Installationsbeginn der Wärmepumpe einzureichen; die Zusicherung ist danach 36 Monate gültig. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.
Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?
Die Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist als Förderbedingung gesetzt, wie in allen 26 Kantonen. Beitrag maximal 50 Prozent der spezifischen Investitionskosten pro Massnahme. Maximal CHF 100'000 pro Gesuch; Beiträge unter CHF 500 werden nicht gewährt. Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte.
Quellen
- Kanton Basel-Landschaft, Baselbieter Energiepaket (kantonales Förderprogramm): Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung wird eine Luft/Wasser-Wärmepumpe mit CHF 5'000 plus CHF 200 je kWth und eine Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe mit CHF 7'000 plus CHF 360 je kWth gefördert. Der Förderbeitrag pro Massnahme ist auf maximal 50 Prozent der spezifischen Investitionskosten begrenzt, der maximale Förderbeitrag pro Gesuch beträgt CHF 100'000, und Beiträge unter CHF 500 werden nicht gewährt. Angerechnet werden maximal 50 Wth installierte thermische Nennleistung je Quadratmeter Energiebezugsfläche, massgebend ist der Zustand vor der Sanierung. Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen. Für Anlagen bis 15 kWth ist eine Zertifizierung nach dem Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) erforderlich. Das Gesuch ist vor Installationsbeginn der Wärmepumpe einzureichen; eine Zusicherung ist 36 Monate ab Datum der Zusage gültig. Bohrungen für Erdsonden sind bewilligungspflichtig und müssen vorgängig geprüft werden, und die Erdwärmesonden-Bohrfirma weist ein Gütesiegel vor. Das Programm druckt auf diesen Seiten kein eigenes Stand-Datum; die Angaben wurden am 12.08.2026 abgerufen. Quelle: Kanton Basel-Landschaft, Baselbieter Energiepaket (Gesuchsprüfung durch die Bearbeitungsstelle des Kantons Basel-Landschaft). https://www.energiepaket-bl.ch/was-wird-gefoerdert/uebersicht-foerderbeitraege (abgerufen 2026-08-12)
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
- Alle 26 Kantone haben das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
- Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)