Förderung · Kanton Basel-Stadt
Wärmepumpen-Förderung im Kanton Basel-Stadt
Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.
Die Fördersätze
| Massnahme (Ersatz Öl/Gas/Elektro) | Beitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 8'000 + CHF 250 je kWth (ausserhalb Fernwärmegebiet)[1] |
| Erdsonden-Wärmepumpe | bis 10 kWth max. CHF 30'000, darüber CHF 25'500 + CHF 450 je kWth (ausserhalb Fernwärmegebiet)[1] |
Stand: Broschüre Juni 2026, amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.
Beispielrechnungen
| Anlage | Förderbeitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser, 10 kW (typisches EFH) | CHF 10'500 |
| Luft-Wasser, 20 kW | CHF 13'000 |
| Erdsonde, 12 kW | CHF 30'900 |
Bedingungen und Hinweise
- Förderbeitrag maximal 40 Prozent der gesamten Investitionskosten[1]
- Bemessung mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung je m2 Energiebezugsfläche[1]
- Unter CHF 1'000 Förderbeitrag wird nichts ausgerichtet[1]
- Die neue Heizung muss eine bestehende Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzen[1]
- Für jede Erdsondenbohrung braucht es zum Schutz des Grundwassers eine Bohrbewilligung des Amts für Umwelt und Energie[2]
- Die Erdwärmesondenkarte zeigt, wo Sonden zulässig sind und ob ein geologischer Vorbericht nötig ist; in der Regel gilt ein Mindestabstand von drei Metern zur Nachbarparzelle[2]
- Die beauftragte Bohrfirma muss ein gültiges Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz haben[2]
- Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[3]
- Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM): in fast allen Kantonen Förderbedingung und in jeder Offerte zu verlangen.[4]
Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[5]
Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Basel-Stadt
Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Basel-Stadt für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?
CHF 8'000 + CHF 250 je kWth (ausserhalb Fernwärmegebiet) beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 10-kW-Anlage erhält CHF 10'500, eine 20-kW-Anlage CHF 13'000. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons Basel-Stadt, Broschüre Juni 2026.
Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Basel-Stadt?
bis 10 kWth max. CHF 30'000, darüber CHF 25'500 + CHF 450 je kWth (ausserhalb Fernwärmegebiet) beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält CHF 30'900. Zusammen mit den tieferen Betriebskosten relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons Basel-Stadt, Broschüre Juni 2026.
Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?
Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Anspruch. Der Antrag gehört vor Baubeginn eingereicht; die Beitragszusage ist zwei Jahre gültig, die Prüfung dauert fünf bis sechs Wochen. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.
Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?
Die Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist, wie in fast allen Kantonen, als Förderbedingung gesetzt. Förderbeitrag maximal 40 Prozent der gesamten Investitionskosten. Bemessung mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung je m2 Energiebezugsfläche. Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons Basel-Stadt, Broschüre Juni 2026.
Quellen
- Kanton Basel-Stadt zahlt ausserhalb des Fernwärmegebiets für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe CHF 8'000 plus CHF 250 je kWth und für eine Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 10 kWth höchstens CHF 30'000, ab 10 kWth CHF 25'500 je Anlage plus CHF 450 je kWth. Innerhalb des bestehenden und geplanten Fernwärmegebiets gelten seit dem 1. Juni 2025 halbierte Beiträge, bis 70 kWth CHF 4'000 plus CHF 125 je kWth beziehungsweise bis 10 kWth höchstens CHF 15'000 und von 10 bis 70 kWth CHF 12'500 je Anlage plus CHF 225 je kWth; ab 70 kWth gibt es dort keine Beiträge. Der Förderbeitrag beträgt maximal 40 Prozent der gesamten Investitionskosten und wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche bemessen. Wird die Limite von 1'000 Franken nicht erreicht, wird kein Förderbeitrag ausgerichtet. Der Antrag ist vor Baubeginn einzureichen, die Beitragszusage ist zwei Jahre gültig. Quelle: Broschüre Förderbeiträge Energie, Basel, Juni 2026. Quelle: Kanton Basel-Stadt, Amt für Umwelt und Energie, Förderbeiträge Energie (Broschüre Juni 2026). https://www.bs.ch/wsu/aue/abteilung-energie/foerderbeitraege-energie/waermepumpen (abgerufen 2026-08-12)
- Für eine Erdsondenbohrung benötigen Sie in Basel-Stadt zum Schutz des Grundwassers eine Bohrbewilligung des Amts für Umwelt und Energie. Der Erdwärmesondenkarte und den Erläuterungen dazu ist zu entnehmen, in welchem Gebiet Erdwärmesonden zulässig sind und ob beziehungsweise in welchem Umfang ein geologischer Vorbericht erforderlich ist. In der Regel ist ein Mindestabstand von drei Metern zwischen Erdwärmesondenstandort und Nachbarparzelle einzuhalten. Für eine innen aufgestellte oder meldepflichtige Wärmepumpe mit Erdsondenbohrung ohne weitere Massnahme ausserhalb des Gebäudes bedarf es keines Baubewilligungsverfahrens mehr. Quelle: Kanton Basel-Stadt, Amt für Umwelt und Energie, Bauvorgaben Umwelt und Energie. https://www.bs.ch/wsu/aue/bauvorgaben-umwelt-und-energie (abgerufen 2026-08-12)
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
- Die FWS erklärt, alle 26 Kantone hätten das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Kontrollbefund dieser Seite (Stand August 2026): die Obwaldner Förderdokumente 2026 führen das WPSM nicht als Bedingung; massgebend ist immer das jeweilige kantonale Programmdokument. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
- Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)