Förderung · Kanton Bern

Wärmepumpen-Förderung im Kanton Bern

Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.

Die Fördersätze

Massnahme (Ersatz Öl/Gas/Elektro)Beitrag
Luft-Wasser-WärmepumpeCHF 6'000 (bis 15 kW); darüber CHF 4'500 + CHF 100/kW[1]
Erdsonden-WärmepumpeCHF 10'000 (bis 15 kW); darüber CHF 4'800 + CHF 360/kW[1]

Stand: März 2026 (Leitfaden), amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.

Beispielrechnungen

AnlageFörderbeitrag
Luft-Wasser, 10 kW (typisches EFH)CHF 6'000
Luft-Wasser, 20 kWCHF 6'500
Erdsonde, 12 kWCHF 10'000

Bedingungen und Hinweise

  • Beitrag maximal 35 Prozent der anrechenbaren Kosten der neuen Heizung[1]
  • Für die Auszahlung ist bei Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK erforderlich (auf eigene Kosten)[1]
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem: zusätzlich CHF 15'000 (EBF unter 250 m2)[1]
  • WPSM-Anlagezertifikat: Kosten übernimmt der Kanton (Gesuche ab 2024)[1]
  • Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[2]
  • Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM): in allen 26 Kantonen Förderbedingung.[3]
Netto denken: Bruttopreis der Offerte minus Bern-Förderung = Ihre echte Investition. Die Rechnung mit Ihren Zahlen macht der Kosten- und Förder-Rechner; vergleichbare Offerten mit WPSM-Ausführung holt der Vergleich.

Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[4]

Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Bern

Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Bern für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?

CHF 6'000 (bis 15 kW); darüber CHF 4'500 + CHF 100/kW beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 10-kW-Anlage erhält CHF 6'000, eine 20-kW-Anlage CHF 6'500.

Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Bern?

CHF 10'000 (bis 15 kW); darüber CHF 4'800 + CHF 360/kW beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält CHF 10'000; zusammen mit den tieferen Betriebskosten relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar.

Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?

Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Anspruch. Der Kanton Bern tritt auf später eingereichte Gesuche nicht ein; die Beitragszusicherung ist 4 Jahre gültig. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.

Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?

Die Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist als Förderbedingung gesetzt, wie in allen 26 Kantonen. Beitrag maximal 35 Prozent der anrechenbaren Kosten der neuen Heizung. Für die Auszahlung ist bei Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK erforderlich (auf eigene Kosten). Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte.

Quellen

  1. Kanton Bern, Leitfaden Förderprogramm (Ausgabe März 2026): Ersatz einer Elektro-, Öl- oder Gasheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe CHF 6'000 (bis 15 kW), darüber CHF 4'500 plus CHF 100 pro kW (über 70 kW: CHF 3'200 plus CHF 120 pro kW); Erdwärme/Wasser oder Wasser/Wasser CHF 10'000 (bis 15 kW), darüber CHF 4'800 plus CHF 360 pro kW. Erstinstallation Wärmeverteilsystem CHF 15'000 (EBF unter 250 m2). Gesuch vor Baubeginn, auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten; Beitragszusicherung 4 Jahre gültig; massgebend maximal 50 W/m2 EBF; Beitrag maximal 35 Prozent der anrechenbaren Kosten der neuen Heizung. WPSM-Anlagezertifikat bis 15 kWth erforderlich, die Kosten übernimmt der Kanton für Gesuche ab 2024; für die Auszahlung ist bei Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK erforderlich. Quelle: Kanton Bern, Leitfaden Förderprogramm (Amt für Umwelt und Energie, WEU, März 2026). https://www.weu.be.ch/content/dam/weu/dokumente/aue/de/energiefoerderung/aue-leitfaden-de.pdf (abgerufen 2026-08-11)
  2. Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
  3. Alle 26 Kantone haben das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
  4. Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)

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