Förderung · Kanton Glarus

Wärmepumpen-Förderung im Kanton Glarus

Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.

Die Fördersätze

Massnahme (Ersatz Öl/Gas/Elektro)Beitrag
Luft-Wasser-WärmepumpeCHF 4'000 pauschal (bis 70 kW, ohne Zuschlag je kWth)[1]
Erdsonden-WärmepumpeCHF 6'000 + CHF 250 je kWth (bis 70 kW)[1]

Stand: gültig ab 01.01.2026 (Version 3.2), amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.

Beispielrechnungen

AnlageFörderbeitrag
Luft-Wasser, 10 kW (typisches EFH)CHF 4'000
Luft-Wasser, 20 kWCHF 4'000
Erdsonde, 12 kWCHF 9'000

Bedingungen und Hinweise

  • Beitragssatz maximal 50 Prozent der massnahmenbezogenen Gesamtinvestitionen[1]
  • Bemessung mit maximal 50 Wth installierter Kesselnennleistung je m2 Energiebezugsfläche[1]
  • Der Einbau einer Effizienzüberwachung wird pauschal mit CHF 750 gefördert[1]
  • Ab 70 kW gilt ein Maximalbeitrag von CHF 200'000[1]
  • In Grundwasserschutzzonen und -arealen sowie in Gebieten mit nutzbaren Grundwasservorkommen werden Erdsondenanlagen nicht bewilligt; im Bereich A sind Ausnahmen möglich[2]
  • Für den Förderbeitrag ist das Bohrfirmen-Gütesiegel einzureichen[2]
  • Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[3]
  • Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM): in allen 26 Kantonen Förderbedingung.[4]
Netto denken: Bruttopreis der Offerte minus Glarus-Förderung = Ihre echte Investition. Die Rechnung mit Ihren Zahlen macht der Kosten- und Förder-Rechner; vergleichbare Offerten mit WPSM-Ausführung holt der Vergleich.

Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[5]

Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Glarus

Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Glarus für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?

CHF 4'000 pauschal (bis 70 kW, ohne Zuschlag je kWth) beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 10-kW-Anlage erhält CHF 4'000, eine 20-kW-Anlage CHF 4'000.

Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Glarus?

CHF 6'000 + CHF 250 je kWth (bis 70 kW) beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält CHF 9'000. Zusammen mit den tieferen Betriebskosten relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar.

Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?

Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Anspruch. Das Gesuch muss vor Bau- bzw. Installationsbeginn eingereicht werden; nach vollständiger Einreichung darf auf eigenes Risiko vor dem Förderbescheid gebaut werden. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.

Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?

Die Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist als Förderbedingung gesetzt, wie in allen 26 Kantonen. Beitragssatz maximal 50 Prozent der massnahmenbezogenen Gesamtinvestitionen. Bemessung mit maximal 50 Wth installierter Kesselnennleistung je m2 Energiebezugsfläche. Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte.

Quellen

  1. Kanton Glarus, Energie Förderprogramm gültig ab 01.01.2026 (Version 3.2): Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 70 kW CHF 4'000 pauschal ohne Zuschlag je kWth, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 70 kW CHF 6'000 plus CHF 250 je kWth; über 70 bis 500 kW CHF 3'200 plus CHF 120 je kWth beziehungsweise CHF 4'800 plus CHF 360 je kWth, über 500 kW CHF 3'200 plus CHF 120 je kWth beziehungsweise CHF 84'800 plus CHF 200 je kWth, mit einem Maximalbeitrag von CHF 200'000 ab 70 kW. Der Beitragssatz beträgt maximal 50 Prozent der massnahmenbezogenen Gesamtinvestitionen und wird mit maximal 50 Wth installierter Kesselnennleistung pro m2 Energiebezugsfläche bemessen. Der Einbau einer Effizienzüberwachung von Wärmepumpen wird pauschal mit 750 Franken gefördert. Das Gesuch muss vor Bau- bzw. Installationsbeginn eingereicht werden. Quelle: Kanton Glarus, Fachstelle Energie, Energie Förderprogramm 2026 (Flyer Vers. 3.2) und Förderbedingungen. https://www.gl.ch/verwaltung/bau-und-umwelt/umwelt-wald-und-energie/umweltschutz-und-energie/energie/foerderprogramm.html/773 (abgerufen 2026-08-12)
  2. Im Kanton Glarus werden Erdsondenanlagen in Grundwasserschutzzonen und -arealen (Zone S) sowie in Gebieten mit nutzbaren Grundwasservorkommen nicht bewilligt; in gewissen Fällen sind Ausnahmen vom Verbot im Bereich A möglich. Das vollständig ausgefüllte Gesuch ist zusammen mit den Beilagen als Baugesuch bei der Standortgemeinde einzureichen. Für den Förderbeitrag verlangt der Kanton das Bohrfirmen-Gütesiegel als Gesuchsbeilage. Quelle: Kanton Glarus, Umweltschutz und Energie, Merkblatt Eingabeverfahren Wärmenutzung von Grundwasser oder Erdwärme. https://www.gl.ch/verwaltung/bau-und-umwelt/umwelt-wald-und-energie/umweltschutz-und-energie/gewaesserschutz/grundwasserschutz-und-nutzung.html/8599 (abgerufen 2026-08-12)
  3. Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
  4. Alle 26 Kantone haben das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
  5. Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)

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