Förderung · Kanton Graubünden

Wärmepumpen-Förderung im Kanton Graubünden

Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.

Die Fördersätze

Massnahme (Ersatz Öl/Gas/Elektro)Beitrag
Luft-Wasser-WärmepumpeCHF 5'000 pauschal bis 250 m2 Energiebezugsfläche[1]
Erdsonden-WärmepumpeCHF 17'500 pauschal bis 250 m2 Energiebezugsfläche[1]

Stand: Version 1/26 (verabschiedet 9. Dezember 2025), amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.

Graubünden bemisst den Beitrag unter 70 kW nach Energiebezugsfläche, nicht nach Kilowatt. Die Beträge oben gelten bis 250 m2 EBF; darüber zahlt der Kanton CHF 20 je m2 EBF für Luft-Wasser und CHF 70 je m2 EBF für Erdsonde, ab 70 kW CHF 400 beziehungsweise CHF 1'400 je kW. Wichtig für Luft-Wasser: gefördert wird nur an Standorten mit einer Jahresmitteltemperatur über 7.3 Grad, was grosse Teile des Kantons ausschliesst.[1]

Beispielrechnungen

AnlageFörderbeitrag
Luft-Wasser, 10 kW (typisches EFH)CHF 5'000
Luft-Wasser, 20 kWCHF 5'000
Erdsonde, 12 kWCHF 17'500

Bedingungen und Hinweise

  • Der Beitrag darf zusammen mit anderen öffentlichen Beiträgen 50 Prozent der Aufwendungen für das Projekt nicht übersteigen[1]
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen sind nur an Standorten mit einer Jahresmitteltemperatur von mehr als 7.3 Grad förderberechtigt[1]
  • Maximalbeitrag CHF 300'000 pro Vorhaben[1]
  • Bemessen wird mit maximal 50 Watt installierter Nennleistung je m2 Energiebezugsfläche[1]
  • Erdwärmesonden brauchen eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Amts für Natur und Umwelt und eine Baubewilligung der Standortgemeinde[2]
  • Die Erdwärmenutzungskarte kennt drei Bereiche: zulässig bis 200 m Bohrtiefe mit Standardauflagen, bedingt zulässig mit Spezialauflagen, und nicht zugelassen[2]
  • Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[3]
  • Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM): in allen 26 Kantonen Förderbedingung.[4]
Netto denken: Bruttopreis der Offerte minus Graubünden-Förderung = Ihre echte Investition. Die Rechnung mit Ihren Zahlen macht der Kosten- und Förder-Rechner; vergleichbare Offerten mit WPSM-Ausführung holt der Vergleich.

Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[5]

Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Graubünden

Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Graubünden für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?

CHF 5'000 pauschal bis 250 m2 Energiebezugsfläche beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 10-kW-Anlage erhält CHF 5'000, eine 20-kW-Anlage CHF 5'000.

Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Graubünden?

CHF 17'500 pauschal bis 250 m2 Energiebezugsfläche beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält CHF 17'500. Zusammen mit den tieferen Betriebskosten relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar.

Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?

Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Anspruch. Beitragsgesuche sind rechtzeitig vor Baubeginn einzureichen; die Zusicherung gilt drei Jahre und ist um höchstens zwei Jahre verlängerbar. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.

Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?

Die Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist als Förderbedingung gesetzt, wie in allen 26 Kantonen. Der Beitrag darf zusammen mit anderen öffentlichen Beiträgen 50 Prozent der Aufwendungen für das Projekt nicht übersteigen. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind nur an Standorten mit einer Jahresmitteltemperatur von mehr als 7.3 Grad förderberechtigt. Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte.

Quellen

  1. Der Kanton Graubünden zahlt beim Ersatz einer Ölheizung, Gasheizung oder elektrischen Widerstandsheizung bis 70 kW pauschal CHF 5'000 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und CHF 17'500 für eine Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe, jeweils bis 250 m2 Energiebezugsfläche; ab 250 m2 EBF gilt ein Flächenbeitrag von CHF 20 je m2 EBF beziehungsweise CHF 70 je m2 EBF, ab 70 kW thermischer Nennleistung ein Leistungsbeitrag von CHF 400 je kW beziehungsweise CHF 1'400 je kW. Der Maximalbeitrag beträgt CHF 300'000, und der Beitrag darf zusammen mit anderen Beiträgen der öffentlichen Hand 50 Prozent der Aufwendungen für das einzelne Projekt nicht übersteigen. Bei der Bemessung werden maximal 50 Watt installierte Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche berücksichtigt. Luft-Wasser-Wärmepumpen werden nur an Standorten mit einer Jahresmitteltemperatur von mehr als 7.3 Grad gefördert. Beitragsgesuche sind rechtzeitig vor Baubeginn einzureichen. Version 1/26, verabschiedet am 9. Dezember 2025. Quelle: Amt für Energie und Verkehr Graubünden, Förderprogramm Wärmepumpenanlagen, Leitfaden und Bedingungen Version 1/26. https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/aev/foerderprogramme/haustechnischeanlagen/waermepumpen/Seiten/default.aspx (abgerufen 2026-08-12)
  2. Erdwärmesonden benötigen in Graubünden eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung (Bau und Betrieb) des Amts für Natur und Umwelt sowie eine Baubewilligung der Standortgemeinde. Die Erdwärmenutzungskarte ist die massgebende Planungsgrundlage und definiert drei Zulässigkeitsbereiche: zulässig, wo Erdwärmesonden bis 200 m Bohrtiefe mit Standardauflagen zugelassen sind; bedingt zulässig mit Spezialauflagen; und nicht zulässig. In Grundwasserschutzzonen, Summarischen Schutzzonen und Schutzarealen sind Erdwärmesonden verboten. Quelle: Amt für Natur und Umwelt Graubünden, Vollzugshilfe VH-405-01d Wärmepumpenanlagen. https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/ekud/anu/themen/waermepumpen/erdwaerme/Seiten/info.aspx (abgerufen 2026-08-12)
  3. Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
  4. Alle 26 Kantone haben das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
  5. Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)

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