Förderung · Kanton Luzern
Wärmepumpen-Förderung im Kanton Luzern
Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.
Die Fördersätze
| Massnahme (Ersatz Öl/Gas/Elektro) | Beitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 4'000 (bis 15 kW); 15-70 kW: CHF 2'500 + CHF 100/kWth[1] |
| Erdsonden-Wärmepumpe | CHF 8'500 (bis 15 kW); 15-70 kW: CHF 4'000 + CHF 300/kWth[1] |
Stand: 2026-08-11 (Abruf), amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.
Beispielrechnungen
| Anlage | Förderbeitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser, 10 kW (typisches EFH) | CHF 4'000 |
| Luft-Wasser, 20 kW | CHF 4'500 |
| Erdsonde, 12 kW | CHF 8'500 |
Bedingungen und Hinweise
- WPSM-Pflicht für Anlagen bis 15 kWth; die Kosten des Anlagezertifikats übernimmt der Kanton seit 01.01.2024[1]
- GEAK nicht zwingend, als Entscheidungshilfe empfohlen[1]
- Gefördert wird der Ersatz von Öl-, Erdgas- und Elektroheizungen[1]
- Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[2]
- Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM): in allen 26 Kantonen Förderbedingung.[3]
Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[4]
Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Luzern
Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Luzern für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?
CHF 4'000 (bis 15 kW); 15-70 kW: CHF 2'500 + CHF 100/kWth beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 10-kW-Anlage erhält CHF 4'000, eine 20-kW-Anlage CHF 4'500.
Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Luzern?
CHF 8'500 (bis 15 kW); 15-70 kW: CHF 4'000 + CHF 300/kWth beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält CHF 8'500; zusammen mit den tieferen Betriebskosten relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar.
Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?
Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Erst die Zusage abwarten, dann bauen: Wer zuerst baut, verliert den Anspruch. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.
Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?
Die Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist als Förderbedingung gesetzt, wie in allen 26 Kantonen. WPSM-Pflicht für Anlagen bis 15 kWth; die Kosten des Anlagezertifikats übernimmt der Kanton seit 01.01.2024. GEAK nicht zwingend, als Entscheidungshilfe empfohlen. Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte.
Quellen
- Kanton Luzern (Umwelt und Energie uwe): Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW CHF 4'000, 15-70 kW CHF 2'500 plus CHF 100 pro kWth, ab 70 kW CHF 3'200 plus CHF 120 pro kWth; Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW CHF 8'500, 15-70 kW CHF 4'000 plus CHF 300 pro kWth, ab 70 kW CHF 4'800 plus CHF 360 pro kWth. Gefördert wird der Ersatz fossiler (Öl, Erdgas) oder elektrischer Heizungen; Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden; WPSM für Anlagen bis 15 kWth erforderlich, die Kosten des WPSM-Anlagenzertifikats übernimmt der Kanton seit 01.01.2024; ein GEAK ist nicht zwingend. Quelle: Kanton Luzern, Umwelt und Energie (uwe), Förderprogramm Wärmepumpen. https://uwe.lu.ch/themen/energie/foerderprogramme/waermepumpen (abgerufen 2026-08-11)
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
- Alle 26 Kantone haben das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
- Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)