Förderung · Kanton Luzern
Wärmepumpen-Förderung im Kanton Luzern
Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.
Die Fördersätze
| Massnahme (Ersatz Öl/Gas/Elektro) | Beitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 4'000 (bis 15 kW); 15-70 kW: CHF 2'500 + CHF 100/kWth[1] |
| Erdsonden-Wärmepumpe | CHF 8'500 (bis 15 kW); 15-70 kW: CHF 4'000 + CHF 300/kWth[1] |
Stand: 2026-08-11 (Abruf), amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.
Beispielrechnungen
| Anlage | Förderbeitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser, 10 kW (typisches EFH) | CHF 4'000 |
| Luft-Wasser, 20 kW | CHF 4'500 |
| Erdsonde, 12 kW | CHF 8'500 |
Bedingungen und Hinweise
- WPSM-Pflicht für Anlagen bis 15 kWth; die Kosten des Anlagezertifikats übernimmt der Kanton seit 01.01.2024[1]
- GEAK nicht zwingend, als Entscheidungshilfe empfohlen[1]
- Gefördert wird der Ersatz von Öl-, Erdgas- und Elektroheizungen[1]
- Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[2]
- Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM): in fast allen Kantonen Förderbedingung und in jeder Offerte zu verlangen.[3]
Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[4]
Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Luzern
Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Luzern für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?
CHF 4'000 (bis 15 kW); 15-70 kW: CHF 2'500 + CHF 100/kWth beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 10-kW-Anlage erhält CHF 4'000, eine 20-kW-Anlage CHF 4'500. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons Luzern, 2026-08-11 (Abruf).
Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Luzern?
CHF 8'500 (bis 15 kW); 15-70 kW: CHF 4'000 + CHF 300/kWth beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält CHF 8'500. Zusammen mit den tieferen Betriebskosten relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons Luzern, 2026-08-11 (Abruf).
Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?
Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Erst die Zusage abwarten, dann bauen: Wer zuerst baut, verliert den Anspruch. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.
Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?
Die Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist, wie in fast allen Kantonen, als Förderbedingung gesetzt. WPSM-Pflicht für Anlagen bis 15 kWth; die Kosten des Anlagezertifikats übernimmt der Kanton seit 01.01.2024. GEAK nicht zwingend, als Entscheidungshilfe empfohlen. Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons Luzern, 2026-08-11 (Abruf).
Quellen
- Kanton Luzern (Umwelt und Energie uwe): Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW CHF 4'000, 15-70 kW CHF 2'500 plus CHF 100 pro kWth, ab 70 kW CHF 3'200 plus CHF 120 pro kWth; Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW CHF 8'500, 15-70 kW CHF 4'000 plus CHF 300 pro kWth, ab 70 kW CHF 4'800 plus CHF 360 pro kWth. Gefördert wird der Ersatz fossiler (Öl, Erdgas) oder elektrischer Heizungen; Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden; WPSM für Anlagen bis 15 kWth erforderlich, die Kosten des WPSM-Anlagenzertifikats übernimmt der Kanton seit 01.01.2024; ein GEAK ist nicht zwingend. Quelle: Kanton Luzern, Umwelt und Energie (uwe), Förderprogramm Wärmepumpen. https://uwe.lu.ch/themen/energie/foerderprogramme/waermepumpen (abgerufen 2026-08-11)
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
- Die FWS erklärt, alle 26 Kantone hätten das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Kontrollbefund dieser Seite (Stand August 2026): die Obwaldner Förderdokumente 2026 führen das WPSM nicht als Bedingung; massgebend ist immer das jeweilige kantonale Programmdokument. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
- Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)