Förderung · Kanton Nidwalden

Wärmepumpen-Förderung im Kanton Nidwalden

Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.

Die Fördersätze

Massnahme (Ersatz Öl/Gas/Elektro)Beitrag
Luft-Wasser-WärmepumpeCHF 3'200 + CHF 120 je kW[1]
Erdsonden-WärmepumpeCHF 4'800 + CHF 360 je kW[1]

Stand: Förderprogramm Energie 2026, amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.

Beispielrechnungen

AnlageFörderbeitrag
Luft-Wasser, 10 kW (typisches EFH)CHF 4'400
Luft-Wasser, 20 kWCHF 5'600
Erdsonde, 12 kWCHF 9'120

Bedingungen und Hinweise

  • Förderbeitrag maximal CHF 100'000 pro Massnahme und maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionskosten[1]
  • Beim Heizungsersatz werden maximal 50 W installierte thermische Nennleistung je m2 Energiebezugsfläche gefördert[1]
  • Es gelten die Bedingungen des Harmonisierten Fördermodells der Kantone[1]
  • Förderbeiträge werden nur im Rahmen des bewilligten Kredits gesprochen, es besteht kein Rechtsanspruch[1]
  • Für Anlagen, die Erdwärme nutzen, braucht es eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Amts für Umwelt und eine Baubewilligung der Gemeinde[2]
  • In den Gewässerschutzbereichen Au und Ao sowie in Grundwasserschutzzonen und -arealen ist für Bohrungen zusätzlich eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung erforderlich[2]
  • Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[3]
  • Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM): in allen 26 Kantonen Förderbedingung.[4]
Netto denken: Bruttopreis der Offerte minus Nidwalden-Förderung = Ihre echte Investition. Die Rechnung mit Ihren Zahlen macht der Kosten- und Förder-Rechner; vergleichbare Offerten mit WPSM-Ausführung holt der Vergleich.

Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[5]

Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Nidwalden

Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Nidwalden für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?

CHF 3'200 + CHF 120 je kW beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 10-kW-Anlage erhält CHF 4'400, eine 20-kW-Anlage CHF 5'600.

Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Nidwalden?

CHF 4'800 + CHF 360 je kW beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält CHF 9'120. Zusammen mit den tieferen Betriebskosten relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar.

Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?

Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Anspruch. Fördergesuche müssen immer vor Baubeginn eingereicht werden. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.

Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?

Die Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist als Förderbedingung gesetzt, wie in allen 26 Kantonen. Förderbeitrag maximal CHF 100'000 pro Massnahme und maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionskosten. Beim Heizungsersatz werden maximal 50 W installierte thermische Nennleistung je m2 Energiebezugsfläche gefördert. Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte.

Quellen

  1. Kanton Nidwalden, Förderprogramm Energie 2026: Luft/Wasser-Wärmepumpe (M-05, IP-05) CHF 3'200 plus CHF 120 je kW, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe (M-06, IP-06) CHF 4'800 plus CHF 360 je kW. Der Förderbeitrag beträgt maximal CHF 100'000 pro Massnahme und maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionskosten; beim Heizungsersatz werden maximal 50 W installierte thermische Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche gefördert. Es gelten die Bedingungen des Harmonisierten Fördermodells der Kantone (HFM 2015). Fördergesuche müssen immer vor Baubeginn eingereicht werden, und Förderbeiträge können nur im Rahmen des bewilligten Kredites gesprochen werden. Quelle: Kanton Nidwalden, Energiefachstelle, Förderprogramm Energie 2026. https://www.nw.ch/energiefachstelle/1158 (abgerufen 2026-08-12)
  2. Für Anlagen, die Erdwärme nutzen, zum Beispiel mit Erdsonden, Erdregistern oder Energiepfählen, ist in Nidwalden eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Amts für Umwelt nach Art. 71 GewG und eine Baubewilligung der Gemeinde notwendig. In den Gewässerschutzbereichen Au und Ao sowie in Grundwasserschutzzonen und -arealen ist für Bohrungen eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Amts für Umwelt erforderlich (Art. 32 Abs. 2 Bst. f GSchV). Bohrungen müssen von Fachpersonen ausgeführt und begleitet werden. Quelle: Kanton Nidwalden, Amt für Umwelt und Energie, Grundwasser und Bohrungen. https://www.nw.ch/amtumweltdienste/4020 (abgerufen 2026-08-12)
  3. Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
  4. Alle 26 Kantone haben das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
  5. Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)

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