Förderung · Kanton Schaffhausen

Wärmepumpen-Förderung im Kanton Schaffhausen

Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.

Die Fördersätze

Massnahme (Ersatz Öl/Gas/Elektro)Beitrag
Luft-Wasser-WärmepumpeCHF 3'000 im Ein- und Zweifamilienhaus (bis 70 kWth); ab 20 kW zusätzlich CHF 200 je weiteres kWth[1]
Erdsonden-WärmepumpeCHF 10'000 im Ein- und Zweifamilienhaus (bis 70 kWth); ab 20 kW zusätzlich CHF 300 je weiteres kWth[1]

Stand: Stand 1. Januar 2026, amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.

Schaffhausen staffelt nach Gebäudetyp. Die Beträge oben gelten für Ein- und Zweifamilienhäuser; Mehrfamilienhäuser ab drei Wohnungen und Nichtwohnbauten erhalten CHF 7'000 bei Luft-Wasser und CHF 18'000 bei Erdsonde.[1]

Beispielrechnungen

AnlageFörderbeitrag
Luft-Wasser, 10 kW (typisches EFH)CHF 3'000
Luft-Wasser, 20 kWCHF 3'000
Erdsonde, 12 kWCHF 10'000

Bedingungen und Hinweise

  • Der Förderbeitrag beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen[1]
  • Luft-Wasser im Ein- und Zweifamilienhaus ist nur mit einer Solarstromanlage von mindestens 30 Watt je m2 Energiebezugsfläche förderberechtigt[1]
  • Ab 20 kW wird der Beitrag auf 50 Watt thermische Nennleistung je m2 Energiebezugsfläche begrenzt[1]
  • Nicht unterstützt wird der Ersatz eines erneuerbaren Heizsystems oder einer Elektroheizung mit bestehendem Wasserverteilsystem[1]
  • Erdsonden brauchen zwei Bewilligungen: die kantonale gewässerschutzrechtliche von Tiefbau Schaffhausen und die kommunale Baubewilligung der Standortgemeinde[2]
  • In den roten Bereichen der kantonalen Eignungskarte sind Erdsonden nicht zulässig[2]
  • Für Erdwärmesonden ist das Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen erforderlich[2]
  • Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[3]
  • Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM): in allen 26 Kantonen Förderbedingung.[4]
Netto denken: Bruttopreis der Offerte minus Schaffhausen-Förderung = Ihre echte Investition. Die Rechnung mit Ihren Zahlen macht der Kosten- und Förder-Rechner; vergleichbare Offerten mit WPSM-Ausführung holt der Vergleich.

Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[5]

Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Schaffhausen

Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Schaffhausen für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?

CHF 3'000 im Ein- und Zweifamilienhaus (bis 70 kWth); ab 20 kW zusätzlich CHF 200 je weiteres kWth beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 10-kW-Anlage erhält CHF 3'000, eine 20-kW-Anlage CHF 3'000.

Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Schaffhausen?

CHF 10'000 im Ein- und Zweifamilienhaus (bis 70 kWth); ab 20 kW zusätzlich CHF 300 je weiteres kWth beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält CHF 10'000. Zusammen mit den tieferen Betriebskosten relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar.

Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?

Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Anspruch. Fördergesuche sind zwingend vor Bau- bzw. Installationsbeginn einzureichen; Gerüstaufbau und Materialanlieferung gelten noch nicht als Baubeginn. Beiträge verfallen zwei Jahre nach der Zusicherung. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.

Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?

Die Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist als Förderbedingung gesetzt, wie in allen 26 Kantonen. Der Förderbeitrag beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen. Luft-Wasser im Ein- und Zweifamilienhaus ist nur mit einer Solarstromanlage von mindestens 30 Watt je m2 Energiebezugsfläche förderberechtigt. Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte.

Quellen

  1. Kanton Schaffhausen, Energieförderprogramm 2026 (Stand: 1. Januar 2026): Luft/Wasser-Wärmepumpen bis und mit 70 kWth erhalten im Ein- und Zweifamilienhaus CHF 3'000 (Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohnungen und Nichtwohnbauten CHF 7'000), ab 20 kW thermischer Nennleistung zusätzlich CHF 200 pro kWth für jedes weitere kW; Sole/Wasser und Wasser/Wasser erhalten CHF 10'000 (Mehrfamilienhäuser und Nichtwohnbauten CHF 18'000), ab 20 kW zusätzlich CHF 300 pro kWth. Anlagen über 70 kWth: Luft/Wasser CHF 3'200 plus CHF 120 pro kWth, Sole/Wasser CHF 4'800 plus CHF 360 pro kWth. Der Förderbeitrag beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionen und wird ab 20 kW auf 50 Watt thermische Nennleistung pro Quadratmeter Energiebezugsfläche begrenzt. Luft/Wasser-Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern sind nur förderberechtigt, wenn eine Solarstromanlage mit einer Leistung von mindestens 30 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche vorhanden ist oder neu installiert wird. Nicht unterstützt wird der Ersatz eines erneuerbaren Heizsystems und der Ersatz von Elektroheizungen mit bestehendem Wasserverteilsystem. Fördergesuche sind zwingend vor Bau- bzw. Installationsbeginn einzureichen, Beiträge verfallen innert zwei Jahren ab Zusicherung. Quelle: Kanton Schaffhausen, Energiefachstelle, Energieförderprogramm 2026 (Stand 1. Januar 2026). https://sh.ch/CMS/get/file/7dcdc4d7-1c24-40d7-a236-57a1367787e6 (abgerufen 2026-08-12)
  2. Der Kanton Schaffhausen klärt ab, ob Erdwärme auf einem Grundstück genutzt werden kann, und erteilt die notwendige gewässerschutzrechtliche Bewilligung. Zusätzlich ist für den Bau der Anlage eine kommunale Baubewilligung oder Ausführungsfreigabe der Standortgemeinde notwendig; beide Gesuche sind gleichzeitig bei der Bauverwaltung der Standortgemeinde einzureichen. In roten Bereichen der Eignungskarte sind Erdsonden nicht zulässig. Erst wenn sowohl die kommunale Baubewilligung als auch die kantonale gewässerschutzrechtliche Bewilligung vorliegt, darf die Anlage erstellt werden. Quelle: Kanton Schaffhausen, Tiefbau Schaffhausen, Abteilung Gewässer und Materialabbau, Erdwärme. https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Baudepartement/Tiefbau-Schaffhausen/Abteilung-Gew-sser-und-Materialabbau/Erdw-rme-1738469-DE.html (abgerufen 2026-08-12)
  3. Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
  4. Alle 26 Kantone haben das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
  5. Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)

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