Förderung · Kanton Schwyz
Wärmepumpen-Förderung im Kanton Schwyz
Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.
Die Fördersätze
| Massnahme (Ersatz Öl/Gas/Elektro) | Beitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 3'200 + CHF 120 je kWth[1] |
| Erdsonden-Wärmepumpe | CHF 4'800 + CHF 360 je kWth (bis 500 kWth)[1] |
Stand: Stand 1. Januar 2026, amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.
Beispielrechnungen
| Anlage | Förderbeitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser, 10 kW (typisches EFH) | CHF 4'400 |
| Luft-Wasser, 20 kW | CHF 5'600 |
| Erdsonde, 12 kW | CHF 9'120 |
Bedingungen und Hinweise
- Der Förderbeitrag darf 50 Prozent der Gesamtinvestition nicht überschreiten[1]
- Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter thermischer Nennleistung je m2 Energiebezugsfläche bemessen[1]
- Minimale Fördersumme CHF 3'000, maximale Fördersumme CHF 300'000 pro Gesuch[1]
- Nur bestehende Gebäude; Neubauten und der Ersatz einer bestehenden Wärmepumpe sind ausgeschlossen[1]
- Erdwärmesonden sind nur in Gebieten ohne nutzbaren Grundwasserträger zulässig; massgebend ist die kantonale Wärmenutzungskarte[2]
- Das Baugesuch läuft über eBau; bewilligt wird durch Gemeinde oder Bezirk unter Auflagen der Gewässerschutzfachstelle[2]
- Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[3]
- Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM): in allen 26 Kantonen Förderbedingung.[4]
Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[5]
Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Schwyz
Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Schwyz für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?
CHF 3'200 + CHF 120 je kWth beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 10-kW-Anlage erhält CHF 4'400, eine 20-kW-Anlage CHF 5'600.
Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Schwyz?
CHF 4'800 + CHF 360 je kWth (bis 500 kWth) beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält CHF 9'120. Zusammen mit den tieferen Betriebskosten relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar.
Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?
Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Anspruch. Das Beitragsgesuch ist vor Installationsbeginn einzureichen, zusätzlich schriftlich per Post; massgebend ist der Poststempel. Die Massnahme muss innert zwei Jahren nach der Förderzusage abgeschlossen sein. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.
Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?
Die Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist als Förderbedingung gesetzt, wie in allen 26 Kantonen. Der Förderbeitrag darf 50 Prozent der Gesamtinvestition nicht überschreiten. Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter thermischer Nennleistung je m2 Energiebezugsfläche bemessen. Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte.
Quellen
- Kanton Schwyz, Förderprogramm Energie 2026 (Stand 1. Januar 2026): Luft/Wasser-Wärmepumpe CHF 3'200 plus CHF 120 pro kWth, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe CHF 4'800 plus CHF 360 pro kWth bis 500 kWth und CHF 84'800 plus CHF 200 pro kWth über 500 kWth. Der Förderbeitrag darf 50 Prozent der Gesamtinvestition nicht überschreiten und wird mit maximal 50 Wth installierter thermischer Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche bemessen. Die minimale Fördersumme beträgt CHF 3'000, die maximale CHF 300'000 pro Gesuch. Förderberechtigt sind Wärmepumpen, die in einem bestehenden Gebäude installiert werden; Wärmepumpen in Neubauten sind nicht förderberechtigt und ein Ersatzneubau gilt als Neubau. Das Beitragsgesuch ist vor Installationsbeginn einzureichen, die geförderten Massnahmen müssen 2 Jahre nach Erhalt der Förderzusage abgeschlossen werden. Quelle: Kanton Schwyz, Amt für Umwelt und Energie, Förderprogramm Energie 2026 und Vollzugshilfe (Stand 1. Januar 2026). https://www.sz.ch/verwaltung/umweltdepartement/amt-fuer-umwelt-und-energie/energie-und-klima/foerderprogramme.html (abgerufen 2026-08-12)
- Erdwärmesonden sind im Kanton Schwyz nur in Gebieten ohne nutzbaren Grundwasserträger zulässig. Das Verfahren beginnt mit einer kostenlosen und unverbindlichen Vorabklärung beim Amt für Umwelt und Energie, danach folgt das Baugesuch über eBau; die Bewilligung erteilt die Baubewilligungsbehörde, also Gemeinde oder Bezirk, unter Auflagen der Gewässerschutzfachstelle. Nach der Bohrung sind Bohrrapport und geologisches Profil beim Amt für Umwelt und Energie einzureichen. Erdkollektoren und Energiekörbe können ausserhalb einer Grundwasserschutzzone S2 grundsätzlich überall eingesetzt werden, sofern der Flurabstand zum mittleren Grundwasserspiegel mindestens zwei Meter beträgt. Quelle: Kanton Schwyz, Amt für Umwelt und Energie, Wärmenutzung. https://www.sz.ch/verwaltung/umweltdepartement/amt-fuer-umwelt-und-energie/energie-und-klima/waermenutzung.html (abgerufen 2026-08-12)
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
- Alle 26 Kantone haben das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
- Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)