Förderung · Kanton St. Gallen
Wärmepumpen-Förderung im Kanton St. Gallen
Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.
Die Fördersätze
| Massnahme (Ersatz Öl/Gas/Elektro) | Beitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 2'800 (bis 20 kW); 20-70 kW: CHF 1'600 + CHF 60 je kWth[1] |
| Erdsonden-Wärmepumpe | CHF 6'000 (bis 20 kW); 20-70 kW: CHF 2'400 + CHF 180 je kWth[1] |
Stand: gültig ab 01.01.2025, amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.
Beispielrechnungen
| Anlage | Förderbeitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser, 10 kW (typisches EFH) | CHF 2'800 |
| Luft-Wasser, 20 kW | CHF 2'800 |
| Erdsonde, 12 kW | CHF 6'000 |
Bedingungen und Hinweise
- Maximal 50 Watt thermische Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche; insgesamt höchstens 50 Prozent der Investitionskosten[1]
- WPSM-Pflicht bis 15 kWth; das FWS-Anlagezertifikat ist für die Bauherrschaft kostenlos[1]
- Luft/Wasser: Lärmschutznachweis der FWS erforderlich (28 dB(A) in ES II, 33 dB(A) in ES III)[1]
- Erdwärmesonden brauchen im Kanton St. Gallen immer eine kantonale Bewilligung; Bohrfirma mit Gütesiegel[1]
- Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[2]
- Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM): in fast allen Kantonen Förderbedingung und in jeder Offerte zu verlangen.[3]
Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[4]
Häufige Fragen zur Förderung im Kanton St. Gallen
Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton St. Gallen für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?
CHF 2'800 (bis 20 kW); 20-70 kW: CHF 1'600 + CHF 60 je kWth beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 10-kW-Anlage erhält CHF 2'800, eine 20-kW-Anlage CHF 2'800. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons St. Gallen, gültig ab 01.01.2025.
Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton St. Gallen?
CHF 6'000 (bis 20 kW); 20-70 kW: CHF 2'400 + CHF 180 je kWth beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält CHF 6'000. Zusammen mit den tieferen Betriebskosten relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons St. Gallen, gültig ab 01.01.2025.
Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?
Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Anspruch. Das Gesuch muss vor der Ausführung schriftlich eingereicht sein; auf eigenes Risiko dürfen Sie danach starten, ohne den Entscheid abzuwarten. Die Zusicherung ist 2 Jahre befristet. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.
Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?
Die Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist, wie in fast allen Kantonen, als Förderbedingung gesetzt. Maximal 50 Watt thermische Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche; insgesamt höchstens 50 Prozent der Investitionskosten. WPSM-Pflicht bis 15 kWth; das FWS-Anlagezertifikat ist für die Bauherrschaft kostenlos. Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons St. Gallen, gültig ab 01.01.2025.
Quellen
- Kanton St. Gallen, Wegleitung zur Förderungsmassnahme «Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen bis 70 kW» (M10/M14, gültig ab 01.01.2025): Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 20 kW CHF 2'800, über 20 kW CHF 1'600 plus CHF 60 je kWth; Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 20 kW CHF 6'000, über 20 und unter 70 kW CHF 2'400 plus CHF 180 je kWth. Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Leistung je m2 EBF bemessen; die Beiträge betragen insgesamt höchstens 50 Prozent der Investitionskosten. Das Gesuch muss vor Ausführung schriftlich eingereicht werden (Start danach auf eigenes Risiko möglich), die Zusicherung ist 2 Jahre befristet. WPSM bis 15 kWth erforderlich, das FWS-Anlagezertifikat ist für die Bauherrschaft kostenlos; bei Luft/Wasser ist der FWS-Lärmschutznachweis einzureichen (28 dB(A) in ES II, 33 dB(A) in ES III); Erdwärmesonden benötigen immer eine kantonale Bewilligung und eine Bohrfirma mit Gütesiegel; Messgeräte werden mit CHF 1'500 gefördert. Quelle: Kanton St. Gallen / Energieagentur St. Gallen, Wegleitung Wärmepumpen M10/M14 (gültig ab 01.01.2025). https://efoerderportal.sg.ch/Documents/Static/Wegleitung/WP/de-CH/Wegleitung.pdf (abgerufen 2026-08-11)
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
- Die FWS erklärt, alle 26 Kantone hätten das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Kontrollbefund dieser Seite (Stand August 2026): die Obwaldner Förderdokumente 2026 führen das WPSM nicht als Bedingung; massgebend ist immer das jeweilige kantonale Programmdokument. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
- Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)