Förderung · Kanton Thurgau
Wärmepumpen-Förderung im Kanton Thurgau
Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.
Die Fördersätze
| Massnahme | Beitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | Eingestellt: bis und mit 70 kW keine kantonale Förderung mehr[1] |
| Erdsonden-Wärmepumpe | CHF 9'000 pauschal bis 70 kWth; ab 20 kW zusätzlich CHF 300 je weiteres kWth (Ein- und Zweifamilienhaus)[1] |
Stand: Stand 1. Juli 2026, amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.
Beispielrechnungen
| Anlage | Förderbeitrag |
|---|---|
| Erdsonde, 12 kW | CHF 9'000 |
Bedingungen und Hinweise
- Maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen[1]
- Ab 20 kW wird der Beitrag auf 50 Watt thermische Nennleistung je m2 Energiebezugsfläche vor der Sanierung begrenzt[1]
- Die Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder ortsfeste elektrische Widerstandsheizung[1]
- Der Frankendeckel liegt bei 300'000 Franken für Sole-Wasser-Anlagen[1]
- Jede Erdwärmesondenbohrung braucht die gewässerschutzrechtliche Bohrbewilligung des Amts für Umwelt, eröffnet im kommunalen Baubewilligungsverfahren[2]
- Der ThurGIS führt drei Eignungszonen: Zone 1 mit Standardauflagen, Zone 2 nur mit zusätzlichen Auflagen und geologischer Begleitung, Zone 3 grundsätzlich nicht zulässig[2]
- Das Gütesiegel der Bohrfirma ist Förderbedingung: ohne Gütesiegel geht der Beitrag verloren, die Bohrung bleibt aber bewilligungsfähig[2]
- Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[3]
- Das WPSM-Anlagezertifikat ist bis 15 kWth Pflicht; die Zertifikatskosten von 380 Franken plus Mehrwertsteuer übernimmt das Förderprogramm, sie werden dem Gesuchsteller nicht in Rechnung gestellt.[1]
Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[5]
Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Thurgau
Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Thurgau für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?
Der Kanton Thurgau hat die Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen bis und mit 70 kW eingestellt. Im Förderprogramm 2026 heisst es wörtlich: «Das Programm Förderung Ersatz Wärmeerzeugung für Luft/Wasser-Wärmepumpen bis und mit 70 kW wurde eingestellt.» Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus gibt es damit keinen kantonalen Luft-Wasser-Beitrag mehr; für Erdsonden-Wärmepumpen zahlt der Kanton weiterhin. Anlagen über 70 kWth führt das Programm mit CHF 4'800 plus CHF 180 je kWth.
Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Thurgau?
CHF 9'000 pauschal bis 70 kWth; ab 20 kW zusätzlich CHF 300 je weiteres kWth (Ein- und Zweifamilienhaus) beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält CHF 9'000. Zusammen mit den tieferen Betriebskosten relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar.
Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?
Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Anspruch. Das Gesuch ist zwingend vor Baubeginn bzw. Installationsbeginn online über energiefoerderung.tg.ch einzureichen; die Zusicherung ist zwei Jahre gültig. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.
Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?
Das WPSM-Anlagezertifikat ist bis 15 kWth Pflicht; die Zertifikatskosten von 380 Franken plus Mehrwertsteuer übernimmt das Förderprogramm, sie werden dem Gesuchsteller nicht in Rechnung gestellt. Maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen. Ab 20 kW wird der Beitrag auf 50 Watt thermische Nennleistung je m2 Energiebezugsfläche vor der Sanierung begrenzt. Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte.
Quellen
- Kanton Thurgau, Förderprogramm Energie 2026 (Stand 1. Juli 2026): das Programm Förderung Ersatz Wärmeerzeugung für Luft/Wasser-Wärmepumpen bis und mit 70 kW wurde eingestellt; über 70 kWth gelten CHF 4'800 plus CHF 180 je kWth. Sole/Wasser-Wärmepumpen bis und mit 70 kWth erhalten im Ein- und Zweifamilienhaus CHF 9'000 pauschal, ab 20 kW thermischer Nennleistung plus CHF 300 je weiteres kW; Mehrfamilienhäuser ab drei Wohnungen und Nichtwohnbauten CHF 16'000. Maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionen, Frankendeckel Sole/Wasser 300'000 Franken; das WPSM-Anlagezertifikat ist bis 15 kWth Pflicht und wird über das Förderprogramm finanziert. Gesuch zwingend vor Bau- bzw. Installationsbeginn über energiefoerderung.tg.ch, Zusicherung zwei Jahre gültig. Quelle: Amt für Energie, Kanton Thurgau, Förderprogramm Energie 2026, Fördersätze und Bedingungen (V1.1, Stand 1. Juli 2026). https://energie.tg.ch/public/upload/assets/190083/F%C3%B6rderprogramm_TG_2026_V1.1.pdf?fp=1 (abgerufen 2026-08-12)
- Jede Erdwärmesondenbohrung im Kanton Thurgau braucht die gewässerschutzrechtliche Bohrbewilligung des Amts für Umwelt, eröffnet im kommunalen Baubewilligungsverfahren. Der ThurGIS führt drei Eignungszonen: Zone 1 mit Standardauflagen, Zone 2 zulässig mit zusätzlichen Auflagen und geologischer Begleitung, Zone 3 grundsätzlich nicht zulässig. Das Gütesiegel der Bohrfirma ist Förderbedingung, nicht Bewilligungsvoraussetzung; seit April 2023 ist im Gesuch keine hydrogeologische Vorabklärung mehr nötig. Quelle: Amt für Umwelt, Kanton Thurgau, Untiefe Geothermie: Bewilligungsverfahren und Eignungszonen Erdwärmesonden. https://umwelt.tg.ch/gewaesserqualitaet-und-nutzung/waerme-aus-der-umwelt/untiefe-geothermie/bewilligungsverfahren.html/12583 (abgerufen 2026-08-12)
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
- Die FWS erklärt, alle 26 Kantone hätten das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Kontrollbefund dieser Seite (Stand August 2026): die Obwaldner Förderdokumente 2026 führen das WPSM nicht als Bedingung; massgebend ist immer das jeweilige kantonale Programmdokument. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
- Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)