Förderung · Kanton Uri

Wärmepumpen-Förderung im Kanton Uri

Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.

Die Fördersätze

MassnahmeBeitrag
Luft-Wasser-WärmepumpeNur beim Ersatz einer Elektroheizung: CHF 3'000 pauschal, ab 20 kW zusätzlich CHF 60 je kW (bis 70 kW)[1]
Erdsonden-WärmepumpeCHF 8'000 pauschal, ab 30 kW zusätzlich CHF 180 je kW (bis 70 kW)[1]

Stand: Förderprogramm Energie Uri 2026 (6. November 2025), amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.

Die Luft-Wasser-Förderung bis 70 kW (Massnahme M-05) setzt im Kanton Uri zwingend voraus, dass eine Elektroheizung ersetzt wird; das Förderprogramm verlangt wörtlich: «Die Anlage ersetzt eine Elektroheizung.» Wer eine Öl- oder Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt, erhält dafür keinen kantonalen Beitrag. Für Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen (M-06) fördert der Kanton den Ersatz von Heizöl-, Erdgas- und Elektroheizungen.[1]
Über 70 kW wechseln Anlagen ins Impulsprogramm (IP-05/IP-06) mit eigenen Sätzen; massgebend ist das Fördermodell 2026.[1]

Beispielrechnungen

AnlageFörderbeitrag
Erdsonde, 12 kWCHF 8'000

Bedingungen und Hinweise

  • Der Förderbeitrag beträgt maximal 50 Prozent der energetischen Gesamtinvestitionen[1]
  • Die Bemessung erfolgt mit maximal 50 Watt installierter Heizleistung je m2 Energiebezugsfläche[1]
  • Die neue Anlage braucht ein hydraulisches Wärmeverteil- und Abgabesystem im ganzen beheizten Bereich[1]
  • Die Verfügung ist auf begründetes Gesuch um maximal zwei Jahre verlängerbar[1]
  • Erdwärmesonden sind bewilligungs- und konzessionspflichtig: die Baudirektion bewilligt die Bohrung, Gewässerschutzbewilligung und Konzession laufen über das Amt für Energie[2]
  • Die Wärmenutzungskarte auf geo.ur.ch zeigt die Zulässigkeitsbereiche; für den grünen und den gelben Bereich gelten eigene Auflagen-Dokumente[2]
  • Für den Förderbeitrag nach M-06 muss die Bohrfirma ein Gütesiegel vorweisen[2]
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen brauchen keine kantonale Bewilligung; das Verfahren führt die Gemeindebaubehörde, in der Regel mit Lärmschutznachweis[2]
  • Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[3]
  • Das WPSM-Anlagezertifikat ist bis 15 kW Heizleistung Pflicht; ab 15 kW verlangt der Kanton stattdessen das Gütesiegel mit Leistungsgarantie von EnergieSchweiz.[1]
Netto denken: Bruttopreis der Offerte minus Uri-Förderung = Ihre echte Investition. Die Rechnung mit Ihren Zahlen macht der Kosten- und Förder-Rechner; vergleichbare Offerten mit WPSM-Ausführung holt der Vergleich.

Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[5]

Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Uri

Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Uri für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?

Die Luft-Wasser-Förderung bis 70 kW (Massnahme M-05) setzt im Kanton Uri zwingend voraus, dass eine Elektroheizung ersetzt wird; das Förderprogramm verlangt wörtlich: «Die Anlage ersetzt eine Elektroheizung.» Wer eine Öl- oder Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt, erhält dafür keinen kantonalen Beitrag. Für Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen (M-06) fördert der Kanton den Ersatz von Heizöl-, Erdgas- und Elektroheizungen.

Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Uri?

CHF 8'000 pauschal, ab 30 kW zusätzlich CHF 180 je kW (bis 70 kW) beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält CHF 8'000. Zusammen mit den tieferen Betriebskosten relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar.

Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?

Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Anspruch. Das Gesuch ist vollständig vor Baubeginn einzureichen; massgebend ist der Installationsbeginn, bei Erdsonden der frühere von Bohrbeginn oder Wärmepumpen-Einbau. Es gilt erst als eingereicht, wenn das unterschriebene Formular beim Amt für Energie eingetroffen ist; die Verfügung gilt drei Jahre. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.

Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?

Das WPSM-Anlagezertifikat ist bis 15 kW Heizleistung Pflicht; ab 15 kW verlangt der Kanton stattdessen das Gütesiegel mit Leistungsgarantie von EnergieSchweiz. Der Förderbeitrag beträgt maximal 50 Prozent der energetischen Gesamtinvestitionen. Die Bemessung erfolgt mit maximal 50 Watt installierter Heizleistung je m2 Energiebezugsfläche. Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte.

Quellen

  1. Kanton Uri, Förderprogramm Energie 2026 (6. November 2025): die Luft-/Wasser-Wärmepumpe bis 70 kW (M-05) wird mit CHF 3'000 pauschal gefördert, ab 20 kW Heizleistung plus CHF 60 je kW, und setzt zwingend voraus, dass die Anlage eine Elektroheizung ersetzt. Sole-/Wasser- oder Wasser-/Wasser-Wärmepumpen bis 70 kW (M-06) erhalten CHF 8'000 pauschal, ab 30 kW plus CHF 180 je kW, und decken den Ersatz von Heizöl-, Erdgas- und Elektroheizungen ab. Maximal 50 Prozent der energetischen Gesamtinvestitionen, Bemessung mit höchstens 50 W je m2 Energiebezugsfläche; das WPSM-Anlagezertifikat ist bis 15 kW Pflicht, ab 15 kW gilt das Gütesiegel mit Leistungsgarantie von EnergieSchweiz. Das Gesuch ist vor Baubeginn vollständig einzureichen und gilt erst als eingereicht, wenn das unterschriebene Formular beim Amt für Energie eingetroffen ist; die Verfügung gilt drei Jahre. Quelle: Kanton Uri, Baudirektion, Amt für Energie, Förderprogramm Energie Uri 2026: Förderbedingungen und Gesuchsbeilagen sowie Fördermodell 2026 (6. November 2025). https://www.ur.ch/_doc/437903 (abgerufen 2026-08-12)
  2. Erdwärmesonden sind im Kanton Uri bewilligungs- und konzessionspflichtig: die Baudirektion bewilligt die Bohrung, Gewässerschutzbewilligung und Konzession laufen über das Amt für Energie. Die Wärmenutzungskarte auf geo.ur.ch zeigt die Zulässigkeitsbereiche; für den grünen und den gelben Bereich gelten eigene Auflagen-Dokumente des Amts für Umwelt. Für den Förderbeitrag nach M-06 muss die Bohrfirma ein Gütesiegel vorweisen; die Bohrbewilligung ist zwei Jahre gültig. Luft-Wärmepumpen brauchen keine kantonale Bewilligung, dort führt die Gemeindebaubehörde das Verfahren, in der Regel mit Lärmschutznachweis. Quelle: Kanton Uri, Amt für Energie und Amt für Umwelt, Grundwasser- und Erdwärmenutzung sowie Umweltbestimmungen 5.1/5.2 zu Erdwärmesonden. https://www.ur.ch/energie/1531 (abgerufen 2026-08-12)
  3. Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
  4. Die FWS erklärt, alle 26 Kantone hätten das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Kontrollbefund dieser Seite (Stand August 2026): die Obwaldner Förderdokumente 2026 führen das WPSM nicht als Bedingung; massgebend ist immer das jeweilige kantonale Programmdokument. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
  5. Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)

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