Förderung · Kanton Wallis
Wärmepumpen-Förderung im Kanton Wallis
Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.
Die Fördersätze
| Massnahme (Ersatz Öl/Gas/Elektro) | Beitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 9'000 pauschal im Einfamilienhaus (bis 70 kW)[1] |
| Erdsonden-Wärmepumpe | CHF 13'000 pauschal im Einfamilienhaus (bis 70 kW)[1] |
Stand: PrgEN-VS 2025, die neueste vom Kanton publizierte Richtlinie (Stand 12. August 2026), amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.
Beispielrechnungen
| Anlage | Förderbeitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser, 10 kW (typisches EFH) | CHF 9'000 |
| Luft-Wasser, 20 kW | CHF 9'000 |
| Erdsonde, 12 kW | CHF 13'000 |
Bedingungen und Hinweise
- Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen[1]
- Die Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung[1]
- Der Beitrag ist auf 40 Prozent der Gesamtinvestition begrenzt, kumuliert auf 50 Prozent[1]
- Die minimale Fördersumme beträgt 3'000 Franken[1]
- Bohrprojekte erfordern unabhängig von ihrer Lage zwingend eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung der Dienststelle für Umwelt[2]
- Die Zulässigkeitskarte kennt fünf Klassen: Klasse 1 erlaubt bis 200 Meter ohne Studie, Klasse 2 auf 100 Meter begrenzt, Klasse 3 und 4 nur mit Vorstudie, Klasse 5 nicht zulässig[2]
- In Grundwasserschutzzonen und -arealen gilt ein absolutes Verbot, und im Rhonetal sind Erdwärmesonden ausserhalb der Hangfüsse grundsätzlich ausgeschlossen[2]
- Das Gesuch geht innerhalb der Bauzone an die Gemeinde, ausserhalb an das kantonale Bausekretariat[2]
- Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[3]
- Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM): in fast allen Kantonen Förderbedingung und in jeder Offerte zu verlangen.[4]
Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[5]
Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Wallis
Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Wallis für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?
CHF 9'000 pauschal im Einfamilienhaus (bis 70 kW) beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 10-kW-Anlage erhält CHF 9'000, eine 20-kW-Anlage CHF 9'000. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons Wallis, PrgEN-VS 2025, die neueste vom Kanton publizierte Richtlinie (Stand 12. August 2026).
Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Wallis?
CHF 13'000 pauschal im Einfamilienhaus (bis 70 kW) beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält CHF 13'000. Zusammen mit den tieferen Betriebskosten relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons Wallis, PrgEN-VS 2025, die neueste vom Kanton publizierte Richtlinie (Stand 12. August 2026).
Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?
Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Anspruch. Das Gesuch gehört vor Installationsbeginn eingereicht; der Förderentscheid ist danach 24 Monate gültig. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.
Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?
Die Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist, wie in fast allen Kantonen, als Förderbedingung gesetzt. Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen. Die Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung. Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons Wallis, PrgEN-VS 2025, die neueste vom Kanton publizierte Richtlinie (Stand 12. August 2026).
Quellen
- Kanton Wallis, Richtlinie zu den Förderprogrammen im Energiebereich (PrgEN-VS 2025, Sitten, 9. Dezember 2024): Massnahme M-05, Luft/Wasser-Wärmepumpe mit thermischer Nennleistung A-7/W34 bis 70 kW, Wärmeerzeugung mittels Wärmepumpe 9'000 Franken für das Einfamilienhaus (Gebäudekategorie II nach Norm SIA 380/1) und 45 Franken je m2 Energiebezugsfläche mal Geschosshöhenkorrekturfaktor für andere Gebäudekategorien; Massnahme M-06, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 70 kW, 13'000 Franken für das Einfamilienhaus und 65 Franken je m2 Energiebezugsfläche mal Geschosshöhenkorrekturfaktor. Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen, und die Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung. Stand des Abrufdatums: die Richtlinie 2025 ist die neueste, die der Kanton anbietet; eine Fassung 2026 ist auf vs.ch nicht publiziert, während die Seite selbst gepflegt wird (Beraterliste Mai 2026). Quelle: Kanton Wallis, Dienststelle für Energie und Wasserkraft, Richtlinie zu den Förderprogrammen im Energiebereich (PrgEN-VS 2025). https://www.vs.ch/de/web/energie/finanzhilfe-energiebereich (abgerufen 2026-08-12)
- Kanton Wallis, Merkblatt ESO-1.2 (Februar 2026) und Informationen zur Bohrbewilligung: Bohrprojekte erfordern unabhängig von ihrer Lage zwingend eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung der Dienststelle für Umwelt. Die Zulässigkeitskarte für Erdwärmesonden unterscheidet fünf Klassen: Klasse 1 erlaubt (bis 200 Meter ohne Studie), Klasse 2 auf 100 Meter begrenzt, Klasse 3 mit hydrogeologischer Vorstudie, Klasse 4 mit Vorstudie zu Erdrutsch- und Einsturzrisiken, Klasse 5 nicht zulässig. In Grundwasserschutzzonen und -arealen gilt ein absolutes Verbot; im Rhonetal sind Erdwärmesonden ausserhalb der Hangfüsse grundsätzlich ausgeschlossen. Das Gesuch geht innerhalb der Bauzone an die Gemeinde, ausserhalb an das kantonale Bausekretariat. Quelle: Kanton Wallis, Dienststelle für Umwelt, Merkblatt ESO-1.2 Zulässigkeitskarte für Erdwärmesonden (Februar 2026). https://www.vs.ch/de/web/sen/autorisation-forages (abgerufen 2026-08-12)
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
- Die FWS erklärt, alle 26 Kantone hätten das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Kontrollbefund dieser Seite (Stand August 2026): die Obwaldner Förderdokumente 2026 führen das WPSM nicht als Bedingung; massgebend ist immer das jeweilige kantonale Programmdokument. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
- Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)