Förderung · Kanton Zürich
Wärmepumpen-Förderung im Kanton Zürich
Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.
Die Fördersätze
| Massnahme (Ersatz Öl/Gas/Elektro) | Beitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 2'900 (bis 15 kW), + CHF 160/kW darüber[1] |
| Erdsonden-Wärmepumpe | bis 15 kWth CHF 6'800 pauschal, darüber CHF 6'800 + CHF 420 je zusätzlichem kWth[1] |
Stand: 2026-08-10, amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.
Beispielrechnungen
| Anlage | Förderbeitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser, 10 kW (typisches EFH) | CHF 2'900 |
| Luft-Wasser, 20 kW | CHF 3'700 |
| Erdsonde, 12 kW | CHF 6'800 |
Bedingungen und Hinweise
- Beitrag maximal 50 Prozent der relevanten Investitionskosten[1]
- Erstinstallation Wärmeverteilsystem: zusätzlich CHF 15'000 (bis 250 m2 EBF)[1]
- GEAK Plus mit CHF 1'000 unterstützt[1]
- Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[2]
- Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM): in fast allen Kantonen Förderbedingung und in jeder Offerte zu verlangen.[3]
Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[4]
Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Zürich
Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Zürich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?
CHF 2'900 (bis 15 kW), + CHF 160/kW darüber beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 10-kW-Anlage erhält CHF 2'900, eine 20-kW-Anlage CHF 3'700. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons Zürich, 2026-08-10.
Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Zürich?
bis 15 kWth CHF 6'800 pauschal, darüber CHF 6'800 + CHF 420 je zusätzlichem kWth beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält CHF 6'800. Zusammen mit den tieferen Betriebskosten relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons Zürich, 2026-08-10.
Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?
Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Erst die Zusage abwarten, dann bauen: Wer zuerst baut, verliert den Anspruch. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.
Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?
Die Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist, wie in fast allen Kantonen, als Förderbedingung gesetzt. Beitrag maximal 50 Prozent der relevanten Investitionskosten. Erstinstallation Wärmeverteilsystem: zusätzlich CHF 15'000 (bis 250 m2 EBF). Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte. Massgebend ist das Förderprogramm des Kantons Zürich, 2026-08-10.
Quellen
- Kanton Zürich, Förderprogramm 2026: Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe pauschal CHF 2'900 (bis 15 kW, darüber CHF 160 pro zusätzlichem kW), Erdsonden-Wärmepumpe CHF 6'800; Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems zusätzlich CHF 15'000 (bis 250 m2 Energiebezugsfläche); GEAK Plus mit CHF 1'000 unterstützt. Der Beitrag ist auf maximal 50 Prozent der relevanten Investitionskosten begrenzt; das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden (Harmonisiertes Fördermodell HFM 2015). Quelle: Kanton Zürich, Förderprogramm 2026 (Baudirektion, offizielles Programmdokument). https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/umwelt-tiere/energie/energieberatung-und-energiefoerderung/ktzh_foerderprogramm_2026.pdf (abgerufen 2026-08-10)
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
- Die FWS erklärt, alle 26 Kantone hätten das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Kontrollbefund dieser Seite (Stand August 2026): die Obwaldner Förderdokumente 2026 führen das WPSM nicht als Bedingung; massgebend ist immer das jeweilige kantonale Programmdokument. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
- Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)