Förderung · Kanton Zürich

Wärmepumpen-Förderung im Kanton Zürich

Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.

Die Fördersätze

Massnahme (Ersatz Öl/Gas/Elektro)Beitrag
Luft-Wasser-WärmepumpeCHF 2'900 (bis 15 kW), + CHF 160/kW darüber[1]
Erdsonden-WärmepumpeCHF 6'800 pauschal[1]

Stand: 2026-08-10, amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.

Beispielrechnungen

AnlageFörderbeitrag
Luft-Wasser, 10 kW (typisches EFH)CHF 2'900
Luft-Wasser, 15 kWCHF 2'900
Erdsonde, 12 kWCHF 6'800

Bedingungen und Hinweise

  • Beitrag maximal 50 Prozent der relevanten Investitionskosten[1]
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem: zusätzlich CHF 15'000 (bis 250 m2 EBF)[1]
  • GEAK Plus mit CHF 1'000 unterstützt[1]
  • Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[2]
  • Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM): in allen 26 Kantonen Förderbedingung.[3]
Netto denken: Bruttopreis der Offerte minus Zürich-Förderung = Ihre echte Investition. Die Rechnung mit Ihren Zahlen macht der Kosten- und Förder-Rechner; vergleichbare Offerten mit WPSM-Ausführung holt der Vergleich.

Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[4]

Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Zürich

Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Zürich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?

Pauschal 2'900 Franken für Anlagen bis 15 Kilowatt beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung; darüber kommen 160 Franken pro zusätzlichem Kilowatt dazu. Beispiel: eine 20-kW-Anlage erhält 3'700 Franken.

Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Zürich?

Pauschal 6'800 Franken beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Zusammen mit den tieferen Betriebskosten der Erdsonde relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar.

Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?

Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Erst die Zusage abwarten, dann bauen: Wer zuerst baut, verliert den Anspruch. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.

Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?

Die Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist als Förderbedingung gesetzt, wie in allen 26 Kantonen. Der Beitrag ist zudem auf maximal 50 Prozent der relevanten Investitionskosten begrenzt. Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte.

Quellen

  1. Kanton Zürich, Förderprogramm 2026: Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe pauschal CHF 2'900 (bis 15 kW, darüber CHF 160 pro zusätzlichem kW), Erdsonden-Wärmepumpe CHF 6'800; Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems zusätzlich CHF 15'000 (bis 250 m2 Energiebezugsfläche); GEAK Plus mit CHF 1'000 unterstützt. Der Beitrag ist auf maximal 50 Prozent der relevanten Investitionskosten begrenzt; das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden (Harmonisiertes Fördermodell HFM 2015). Quelle: Kanton Zürich, Förderprogramm 2026 (Baudirektion, offizielles Programmdokument). https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/umwelt-tiere/energie/energieberatung-und-energiefoerderung/ktzh_foerderprogramm_2026.pdf (abgerufen 2026-08-10)
  2. Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
  3. Alle 26 Kantone haben das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
  4. Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)

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