Förderung · Kanton Zug
Wärmepumpen-Förderung im Kanton Zug
Die Sätze aus amtlicher Quelle, mit Stand-Datum und Beispielrechnungen. Zwei Dinge vorweg: Gesuch vor Baubeginn, Ausführung nach WPSM.
Die Fördersätze
| Massnahme (Ersatz Öl/Gas/Elektro) | Beitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 8'500 pauschal (bis 30 kWth); darüber CHF 4'000 + CHF 150 je kWth[1] |
| Erdsonden-Wärmepumpe | CHF 20'000 + CHF 400 je kWth (bis 500 kWth)[1] |
Stand: Version 1.2 vom 28. April 2026, amtliche Quelle im Quellen-Block. Sätze können ändern; massgebend ist immer das aktuelle kantonale Programmdokument.
Beispielrechnungen
| Anlage | Förderbeitrag |
|---|---|
| Luft-Wasser, 10 kW (typisches EFH) | CHF 8'500 |
| Luft-Wasser, 20 kW | CHF 8'500 |
| Erdsonde, 12 kW | CHF 24'800 |
Bedingungen und Hinweise
- Der Förderbeitrag darf 50 Prozent der Gesamtinvestition nicht überschreiten[1]
- Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter thermischer Nennleistung je m2 Energiebezugsfläche bemessen[1]
- Wärmepumpen in Neubauten sind nicht förderberechtigt; der Ersatz einer bestehenden Wärmepumpe wird nicht gefördert[1]
- Die zu ersetzende Öl-, Erdgas- oder Elektroheizung muss in der Regel mindestens fünf Jahre in Betrieb sein[1]
- Für jede Erdwärmesondenbohrung ist eine kantonale Bewilligung des Amts für Umwelt erforderlich[2]
- Die Zulässigkeit am Standort zeigt die kantonale Erdwärmekarte[2]
- Die Erdwärmesonden-Bohrfirma muss ein FWS-Gütesiegel vorweisen[2]
- Das Fördergesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn.[3]
- Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM): in allen 26 Kantonen Förderbedingung.[4]
Gemeinde- und Energieversorger-Zuschüsse kommen teils dazu: prüfen Sie den Standort per Postleitzahl auf Energiefranken.[5]
Häufige Fragen zur Förderung im Kanton Zug
Wie viel Fördergeld zahlt der Kanton Zug für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?
CHF 8'500 pauschal (bis 30 kWth); darüber CHF 4'000 + CHF 150 je kWth beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 10-kW-Anlage erhält CHF 8'500, eine 20-kW-Anlage CHF 8'500.
Und für eine Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Zug?
CHF 20'000 + CHF 400 je kWth (bis 500 kWth) beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Beispiel: eine 12-kW-Anlage erhält CHF 24'800. Zusammen mit den tieferen Betriebskosten relativiert das den höheren Bohrpreis spürbar.
Wann und wo reiche ich das Gesuch ein?
Vor dem Baubeginn, ohne Ausnahme, über das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert den Anspruch. Das Beitragsgesuch ist vor Installationsbeginn einzureichen; bei Erdwärmesonden gilt der Bohrbeginn als Baubeginn. Die Abrechnung muss spätestens zwei Jahre nach der Förderzusage vorliegen. Ihr Fachbetrieb sollte den Zeitplan der Offerte darauf ausrichten.
Welche Bedingungen muss die Anlage erfüllen?
Die Ausführung nach Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist als Förderbedingung gesetzt, wie in allen 26 Kantonen. Der Förderbeitrag darf 50 Prozent der Gesamtinvestition nicht überschreiten. Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter thermischer Nennleistung je m2 Energiebezugsfläche bemessen. Verlangen Sie die WPSM-zertifizierte Ausführung explizit in jeder Offerte.
Quellen
- Kanton Zug, Förderprogramm Energie 2026 (Version 1.2 vom 28. April 2026): Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 30 kWth 8'500 Franken, über 30 kWth 4'000 Franken plus Leistungsbeitrag von 150 Franken je kWth; Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 500 kWth 20'000 Franken plus 400 Franken je kWth, über 500 kWth 120'000 Franken plus 200 Franken je kWth. Der Förderbeitrag darf 50 Prozent der Gesamtinvestition nicht überschreiten und wird mit maximal 50 Wth installierter thermischer Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche bemessen. Wärmepumpen in Neubauten sind nicht förderberechtigt, und die zu ersetzende fossil oder elektrisch betriebene Heizung muss in der Regel mindestens fünf Jahre in Betrieb sein. Das Beitragsgesuch ist vor Installationsbeginn einzureichen, die Abrechnungsunterlagen müssen spätestens 2 Jahre nach Erhalt einer Förderzusage eingereicht werden. Quelle: Baudirektion des Kantons Zug, Amt für Umwelt, Förderprogramm Energie 2026 (Förderbedingungen Version 1.2 vom 28. April 2026). https://zg.ch/de/planen-bauen/bauvorschriften/gebaeude-und-energie/foerderung (abgerufen 2026-08-12)
- Für Erdwärmesondenbohrungen ist im Kanton Zug eine kantonale Bewilligung erforderlich. Die Zulässigkeiten für Erdwärmesondenbohrungen werden in der Erdwärmekarte abgebildet; wenn Erdwärmesondenbohrungen am Standort gemäss Erdwärmekarte zulässig sind, wird das Online-Gesuch beim Amt für Umwelt eingereicht. Als Förderbedingung weist die Erdwärmesonden-Bohrfirma ein FWS-Gütesiegel vor. Quelle: Baudirektion des Kantons Zug, Amt für Umwelt, Erdwärmesonden. https://zg.ch/de/planen-bauen/bauvorschriften/energienutzung-aus-untergrund-und-wasser/erdwaermesonden (abgerufen 2026-08-12)
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (gestützt auf Art. 34 CO2-Gesetz) fördert den Heizungsersatz; die Fördermassnahmen und Beiträge variieren je nach Kanton, und das Gesuch gehört in jedem Fall vor den Baubeginn eingereicht. Bisher wurden über 4.1 Milliarden Franken ausbezahlt. Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/ (abgerufen 2026-08-10)
- Alle 26 Kantone haben das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und/oder elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. Nach der Installation prüft eine neutrale Stelle die Anlage und stellt das Anlagezertifikat aus (CHF 350 zzgl. MwSt.); im 2. oder 3. Betriebsjahr folgt eine Nachkontrolle. In Kantonen ohne direkte Ersatz-Förderung können über myclimate typischerweise CHF 2'000 bis 10'000 beantragt werden. Quelle: Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, Wärmepumpen-System-Modul. https://www.fws.ch/waermepumpen-system-modul/ (abgerufen 2026-08-10)
- Energiefranken ist die Plattform von EnergieSchweiz für Fördergelder im Energiebereich: mit der Postleitzahl des Gebäudestandorts erhalten Sie die Übersicht aller dort verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und weiteren Anbietern. Quelle: Energiefranken (EnergieSchweiz). https://www.energiefranken.ch (abgerufen 2026-08-10)